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Service public. Gleichberechtigte Verwendung und Versorgung mit Bargeld (Banknoten und Münzen) sichern

26.421 · Parlamentarische Initiative · 2026-03-20

Finanzdepartement

In Kommission des Nationalrats

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Es sind die gesetzlichen Grundlagen – insbesondere das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) sowie die relevanten Erlasse der Grundversorgung (wie bspw. das PBG und das VPG) – dahingehend anzupassen, dass die Verwendung von Bargeld (Banknoten und Münzen) bei Dienstleistungen des Service public gesetzlich verankert und gesichert wird.

Begründung

Bargeld erfüllt wichtige Funktionen für Stabilität und Resilienz des Zahlungssystems. Es funktioniert unabhängig von Strom, Internet oder technischen Infrastrukturen. Damit Bargeld im Alltag nutzbar bleibt, muss auch seine Verfügbarkeit gewährleistet sein.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bankschalter und Geldautomaten geschlossen, wodurch sich die Bargeldversorgung in verschiedenen Regionen zunehmend verschlechtert hat.

Mit der Annahme der Bargeldvorlage vom 8. März 2026 bleibt die Versorgung mit Noten und Münzen gewährleistet. Damit dieser Entscheid im Alltag Wirkung entfalten kann, genügt es nicht, wenn Bargeld lediglich rechtlich besteht. Entscheidend ist, dass es in Form von Banknoten und Münzen tatsächlich verwendet werden kann.

Das ist gerade bei Dienstleistungen des Service public zentral, aber auch bei anderen öffentlich finanzierten Dienstleistungen wichtig.

Leistungen, die durch die Bevölkerung mittels Steuern, Gebühren oder obligatorischer Abgaben finanziert werden, müssen grundsätzlich allen Menschen zugänglich sein. Es ist deshalb sachgerecht, dass diese auch mit Bargeld bezahlt werden können.

Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verpflichtet Staat und Gesetzgeber, Benachteiligungen zu verhindern und gleichwertige Teilhabe sicherzustellen.

Gemäss Art. 35 der Bundesverfassung sind Bund und Kantone verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Grundrechte in der gesamten Rechtsordnung zur Geltung kommen und wirksam werden. Daraus ergibt sich auch die staatliche Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die tatsächliche Wahrnehmung dieser Rechte ermöglichen.

Wird der Zugang zum Service public und zu öffentlich zugänglichen Infrastrukturen und Einrichtungen faktisch an digitale Zahlungsmittel gebunden, kann dies Teile der Bevölkerung benachteiligen. Bargeld muss in diesen Bereichen deshalb gleichberechtigt mit digitalen Zahlungsmitteln verwendet werden können.