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26.7293 · Fragestunde. Frage · 2026-03-11

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Seit 2021 bestehen für das Bundespersonal auf Verordnungsstufe rechtliche Grundlagen, die mehr "Flexibilität" betr. Arbeitsort und Arbeitszeitmodell erlauben (Art. 64a f. BPV).

- Wie viele Bundesangestellte arbeiten ganz oder teilweise im Homeoffice (Anzahl/Anteil)?

- Wie viele Stunden/Tage arbeiten sie durchschnittlich
a) pro Woche und

b) pro Jahr im Homeoffice?
- Wie viel Prozent ihres Arbeitspensums arbeiten sie durchschnittlich im Homeoffice?
- Gibt es dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage?