26.7513 · Fragestunde. Frage · 2026-06-09
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt ausdrücklich keine Lösegelder an Cyberkriminelle zu bezahlen.
Weshalb konnte die RUAG ohne Absprache mit dem VBS, und entgegen dieser Empfehlung handeln, und sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um für bundesnahe Betriebe verbindliche Vorgaben für den Umgang mit Cyber- Erpressung zu schaffen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der konkrete Sachverhalt zum Cybervorfall bei der RUAG LLC in den USA und der von Jürg Rötheli, dem Verwaltungsratspräsidenten der RUAG MRO, erwähnten Lösegeldzahlung wird vom VBS mit der Unterstützung von RUAG MRO aufgearbeitet. Das VBS wird die Aufsichtkommissionen informieren.In jedem Fall stützt der Bundesrat weiterhin die Empfehlung des Bundesamtes für Cybersicherheit, auf Lösegeldforderungen bei einem Vorfall mit Ransomware nicht einzutreten.