89.249 · Parlamentarische Initiative · 1989-12-13
Erledigt
Wortlaut
Artikel 343 OR sei folgendermassen zu ergänzen:
Hat im Streitfalle die klagende Partei Tatsachen dargelegt, die die ungleiche Entlöhnung für gleichwertige Arbeit als glaubhaft erscheinen lassen, trifft die beklagte Partei die volle Beweislast für den Gegenbeweis.