92.308 · Standesinitiative · 1992-10-06
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung beantragt der Kanton Schwyz, Artikel 24sexies Absatz 5 des Bundesverfassung sowie die dazugehörige Uebergangsbestimmung nach folgenden Grundsätzen abzuändern:
- der Schutz der Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung ist zu gewährleisten.
- die Grundsätze für die Abgrenzung der Schutzobjekte sowie die Schutzziele und-massnahmen sind in der Bundesgesetzgebung zu umschreiben. Der Schutz der Moore und Moorlandschaften ist mit anderen Staatszielen zu koordinieren; die Interessen einer ausgewogenen regionalwirtschaftlichen Entwicklung sowie einer dezentralen Besiedlung des Landes sind den Interessen des Schutzes der Moore und Moorlandschaften gleichzustellen.
- die Uebergangsbestimmung ist aufzuheben.