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92.453 · Parlamentarische Initiative · 1992-12-18

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich eine parlamentarische Initiative in Form der allgemeinen Anregung ein:

Artikel 36ter Absatz 1 der Bundesverfassung wird durch eine neue Litera g) erweitert, welche festlegt, dass Beiträge an die Kosten der Verkehrsunfälle ausgerichtet werden, welche nicht durch die Verursacher von Verkehrsunfällen selbst gedeckt sind.

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