93.3483 · Postulat · 1993-10-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, die Vollzugsverordnungen zu den Artikeln 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes so zu ändern, dass die Flächen der Spezialkulturen mit dem Faktor 2 multipliziert werden und differenzierte Ansätze zur Anwendung kommen.
Begründung
Mit meiner Motion vom 7. Oktober 1992 verlangte ich unter anderem, dass die Flächen der Spezialkulturen nach einem Koeffizienten umgerechnet werden, welcher dem erforderlichen Bewirtschaftungsaufwand und den Produktionserschwernissen angemessen Rechnung trägt.
Die Schwelle für die Gewährung der Beiträge wäre dadurch um einiges gesunken.
In seiner Stellungnahme zur Motion sagte der Bundesrat zu den Verordnungsentwürfen: "Die beiden Entwürfe tragen den Anliegen des Motionärs bereits teilweise Rechnung".
In der Vollzugsverordnung zu Artikel 31a ist jedoch die Mindestfläche, die für die Gewährung der Beiträge verlangt wird, für alle Kulturen auf 3 ha festgesetzt worden.
Zahlreiche kleine Bewirtschafter erhalten somit nicht den geringsten Beitrag, obwohl sie, genauso wie die andern Bewirtschafter, Aufgaben wahrnehmen, die der Landwirtschaft aufgetragen sind.
In diesen Kreisen fürchtet man sich zudem ganz besonders vor den Auswirkungen des GATT. Obwohl sich der Bundesrat bemüht, ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, werden gewisse Anpassungen schmerzhaft sein. Es wäre darum sinnvoll, für sie - insbesondere für Dauerkulturen - zusätzlich zum Multiplikationsfaktor 2 differenzierte Ansätze einzuführen. Es ist nämlich offensichtlich, dass die zusätzlichen Kosten und die zusätzliche Arbeit, die bei integrierter Produktion im Obst- und im Weinbau anfallen, in keinem Verhältnis stehen zu den zusätzlichen Kosten und zur zusätzlichen Arbeit, die für den umweltschonenden Anbau von Grosskulturen erforderlich sind.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Stellungnahme des Bundesrates
Vergleiche französischer Text.
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.