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93.3589 · Motion · 1993-12-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Nach den grossen Schwierigkeiten der Kantonalbanken in der deutschen Schweiz ist auch die wirtschaftliche Situation der Kantonalbanken in den Kantonen Waadt und Genf für die Sparer Anlass zur Besorgnis. Diese Kantonalbanken bekommen nun die finanziellen Auswirkungen der Fehler zu spüren, die ihre Verantwortlichen in der Geschäftsführung begangen haben. Sie tragen auch die enorme Belastung durch unsichere Forderungen, die bei der Neuen Genfer Kantonalbank auf 600 bis 850 Millionen Franken geschätzt werden.

Angesichts dieser Situation und der Besorgnis der Sparer ersuche ich den Bundesrat:

- die Eidgenössische Bankenkommission zu beauftragen, unverzüglich einen Bericht über die finanzielle Situation dieser Bankinstitute vorzulegen;

- aufgrund der jüngsten Vorkommnisse die Lücken im Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen zu eruieren und die allenfalls erforderlichen gesetzlichen Aenderungen vorzuschlagen;

- nötigenfalls aufgrund der Artikel 23 und 23quinquies des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen die Massnahmen zu treffen, die zur Sicherstellung der Rechte der Sparer und Kontoinhaber dieser Banken notwendig sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.