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93.449 · Parlamentarische Initiative · 1993-10-08

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Wir beantragen, in die Bundesverfassung einen Artikel 8 bis sowie Uebergangsbestimmungen mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:

Artikel 8 bis Bundesverfassung

Die Schweiz beteiligt sich unter Wahrung ihrer Identität und ihrer nationalen Interessen am Aufbau Europas. Ziel ist der Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft.

Verträge über die Mitgliedschaft der Schweiz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der europäischen Gemeinschaft bedürfen der Zustimmung von Volk und Ständen.

Uebergangsbestimmungen

Zur Verwirklichung der Europapolitik der Schweiz führt der Bundesrat mit der europäischen Gemeinschaft ganzheitliche Verhandlungen zur umfassenden Ausgestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Beziehungen.

Ein allfälliger Kooperationsvertrag oder ein neuer Vertrag über die Teilnahme am Europäische Wirtschaftsraum ist bis spätestens Ende 1996 zur Abstimmung zu unterbreiten.

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