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94.3042 · Motion · 1994-02-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten unverzüglich eine Vorlage zur Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu unterbreiten, die mit der EU zu koordinieren ist.

Begründung

Am 20. Februar 1994 haben das Schweizervolk mit 1 221 473 (67,1 Prozent) gegen 597 673 (32,9 Prozent) Stimmen und fast alle Stände dem Artikel 36quater BV zur Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zugestimmt. Diese breite Zustimmung ist Ausdruck der Akzeptanz für eine verursachergerechte Belastung der Strassenbenützung. Sie ist aber auch ein Zeichen der tiefen Sorge, die weite Bevölkerungskreise durch den zunehmenden Schwerverkehr empfinden. Diese Sorgen der Bevölkerung sind ernst zu nehmen. Der eindeutige Wählerauftrag ist demnach unverzüglich zu erfüllen. Der angenommene Verfassungsartikel 36quater bildet die Grundlage für die Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Mit diesem marktwirtschaftlichen Instrument kann der gesamte Güterverkehr erfasst und von der Strasse auf die Bahn verlagert werden. Diese Abgabe soll nicht nur die Kosten für die Strassen, sondern auch externe Kosten des Strassenverkehrs (z. B. für Schäden durch Lärm, Abgase und Unfälle) berücksichtigen. Bei der Ausgestaltung dieser Abgabe muss auf die Auswirkungen auf Berg- und Randgebiete Rücksicht genommen werden, da in diesen Gebieten häufig nur der Strassentransport möglich ist. Wie der Bundesrat in den Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 20. Februar 1994 ausgeführt hat, darf sich die künftige Schwerverkehrsabgabe nicht zum Nachteil dieser Regionen auswirken. Ferner ist sie auch mit der EU zu koordinieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.