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94.3102 · Postulat · 1994-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Möglichkeiten zur Förderung des kombinierten Verkehrs zu prüfen:

- Schaffung eines trinationalen Umschlagzentrums Strasse/Schiene und Rheinschiff/Schiene im Raume Rheinhafen Basel/Weil am Rhein für Container, Wechselaufbauten und Sattelanhänger, kombiniert mit einer leistungsfähigen Verladestation für die "rollende Landstrasse";

- Gewährung des "free access" auf dem schweizerischen Schienennetz für in- und ausländische Kombi-Verkehrsgesellschaften;

- Förderung des Wettbewerbs im kombinierten Verkehr und Abbau allfälliger bestehender Wettbewerbsverzerrungen;

- aktive Teilnahme der Schweiz an Forschungsprogrammen der EU im Bereich des kombinierten Verkehrs (z. B. Projekt "Smart Intermodal European Transfer").

Begründung

Die Annahme der Alpen-Initiative zwingt die Schweiz zu einer Verlagerung des Strassenverkehrs auf die Schiene. In diesem Zusammenhang braucht es auch neue, dafür speziell konzipierte Terminals. Rasches handeln und Vorbereitungsmassnahmen, um auf die neuen Bedingungen einzugehen, sind angezeigt. Dafür sind Kapazitäten in bereits bestehenden oder noch zu planenden Anlagen bereitzustellen.

Basel und die Nordwestschweiz haben traditionellerweise und auch historisch bedingt stets eine wichtige Rolle als Verkehrsknotenpunkt gespielt. Dies zeigt sich insbesondere auch durch die für die Region volkswirtschaftlich grosse Bedeutung des Transport- und Speditionsgewerbes.

Es drängt sich deshalb heute auf, auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt - unter Einbezug der Rheinschiffahrt und der Regio Basiliensis - das Modell einer multimodalen Verkehrsdrehscheibe zu realisieren. Für die diesbezügliche Trägerschaft, welche zum Beispiel gemischtwirtschaftlich auszugestalten wäre, könnten unter Umständen die internationalen Zusammenarbeitsabkommen mit Frankreich und der BRD oder der Staatsvertrag mit Frankreich betreffend den Euro-Airport Basel als Grundlage herangezogen werden.

Der Bundesrat sollte auch die Realisierung analoger Modelle in den Kantonen Genf und Tessin prüfen.