95.414 · Parlamentarische Initiative · 1995-06-23
Erledigt
Wortlaut
Es sei die Nationalstrasse N2 im Abschnitt Göschenen-Airolo mit einer zweiten Tunnelröhre auf vier Fahrspuren auszubauen.
Begründung
1. Die vierspurige Führung in zwei Tunnelröhren ist aufgrund der Klassifikation vorgesehen.
2. Die bestehende Verkehrsführung mit Gegenverkehr kann das Verkehrsaufkommen an vielen Tagen nicht mehr bewältigen. Staus sind an vielen Wochentagen - auch ausserhalb der Hauptreisezeiten - normal. Der zusätzliche Kapazitätsbedarf ist ausgewiesen.
3. Die extrem langen Staus von bis zu dreissig Kilometern Länge haben negative Einwirkungen auf die Luftqualität in den beiden Transitkantonen und führen zu Stress und Aggression bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern.
4. Die durch Staus entstehenden volkswirtschaftlichen Schäden sind gross.
5. Die Verkehrssicherheit und die Luftqualität im Tunnel werden durch den Wegfall des Gegenverkehrs markant verbessert.
6. Die Baukosten liegen in der Grössenordnung von 1,3 Milliarden Franken. Die Bauzeit beträgt rund acht Jahre. Die Finanzierung kann aus den ordentlichen Mitteln des Nationalstrassenbaus erfolgen; pro Jahr sind rund 150 Millionen Franken bereitzustellen.
Die in Planung und Bau befindlichen Nationalstrassenabschnitte werden von dieser Initiative nicht betroffen.