96.088 · Geschäft des Bundesrates · 1996-11-06
Departement des Innern
Erledigt
Zusammenfassung
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 6. November 1996 betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Ungarn über Soziale Sicherheit
Ausgangslage
Zwischen der Schweiz und Ungarn besteht gegenwärtig kein Sozialversicherungsabkommen. Dies bedeutet, dass ungarische Staatsangehörige nur bei Wohnsitz in der Schweiz eine schweizerische Rente beziehen können. Andererseits erhalten Schweizer Staatsangehörige, die in Ungarn Versicherungszeiten zurückgelegt haben, ihre ungarische Rente nur in Ungarn ausbezahlt.
Das Abkommen regelt namentlich die Beziehungen in der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung der beiden Staaten.
Verhandlungen
Beide Räte haben dem Entwurf des Bundesrates diskussionslos zugestimmt.