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96.3007 · Motion · 1996-02-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

1. Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechende Gesetzgebung so zu ändern, dass Verwendung, Herstellung, Lagerung, Verkauf, Durchfuhr, Finanzierung und Ausfuhr von Personenminen sowie jegliche diesem Zwecke dienende Bestandteile und Waffen gänzlich verboten werden.

2. Er sorgt insbesondere dafür, dass für die Schäden, die durch die Produzenten und Händler von Personenminen verursacht werden, das Verursacherprinzip eingeführt wird.

3. Der Bundesrat wird ferner ersucht, sich offiziell für das Totalverbot von Personenminen auszusprechen und sich an den betreffenden internationalen Konferenzen aktiv für die Ausdehnung dieses Verbotes auf sämtliche Länder einzusetzen.

4. Er sorgt mit entsprechenden Massnahmen dafür, dass die Schweiz sich aktiv für Entminungsaktionen einsetzt und sich an Kampagnen zur Information der gefährdeten Zivilbevölkerung sowie an der Schaffung eines internationalen Fonds beteiligt.

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