Lexipedia

96.3610 · Motion · 1996-12-09

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten:

- durch welche Banken, Versicherungen, Anwälte, Notare, Treuhänder und andere natürliche oder juristische Personen oder Personengemeinschaften, die Vermögenswerte verwalten, dazu verpflichtet werden, Vermögenswerte, für welche seit einer im Gesetz festzulegenden Frist keine Eigentumsrechte mehr geltend gemacht wurden und keine Berechtigten mehr bekannt sind, einer zentralen Stelle zu melden;

- welche dieser zentralen Stelle die Aufgabe überträgt, unter Wahrung des Bankgeheimnisses die Eigentumsverhältnisse feststellen zu lassen, soweit dies möglich ist, sowie mögliche Rechtsnachfolger bei der Suche nach verschollenen Vermögen zu unterstützen;

- welche die gemeinnützige Verwendung jener Vermögenswerte regelt, für die sich keine Berechtigten finden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.