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96.422 · Parlamentarische Initiative · 1996-06-10

Erledigt

Wortlaut

Artikel 95 der Bundesverfassung ist so zu ändern, dass der Bundesrat aus neun, allenfalls elf Mitgliedern besteht.

Begründung

Eine Regierungsreform ist auch nach der Volksabstimmung vom 09.06.1996 notwendig. Der Bundesrat ist zu wenig schlagkräftig. Das hat mehrere Ursachen:

Aufgabenreiche und Belastung der einzelnen Bundesratsmitglieder sind zu gross. Es steht zu wenig Zeit für die eigentliche Regierungstätigkeit, das heisst für die Vorbereitung und das Fällen von strategischen Entscheiden zur Verfügung.

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