97.300 · Standesinitiative · 1997-01-30
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung fordert der Kanton Luzern die eidgenössischen Räte auf, zügig eine ökologische Steuerreform nach folgenden Grundsätzen vorzunehmen:
1. In allen wichtigen Bereichen (Energieverbrauch, Luftverschmutzung, Lärmproduktion, Gewässerbelastung, Abfallverursachung usw.) sollen finanzielle Anreize für umweltgerechtes Verhalten geschaffen werden. Es sollen lediglich ökologische und nicht fiskalische Ziele angestrebt werden.
2. Als zentrales Instrument soll eine Energiesteuer stufenweise eingeführt werden. Die Energiesteuer muss Schritt für Schritt eine eidgenössische Steuer oder/und andere steuerähnliche Belastungen ersetzen.
3. Die Höhe des Abgabesatzes muss frühzeitig bekannt sein.
4. Die sozial- und regionalpolitischen Folgen einer ökologischen Steuerreform sollen durch entsprechende Massnahmen kompensiert werden (z. B. Erhöhung der Sozialabzüge bei den direkten Bundessteuern usw.).
5. Die ökologische Steuerreform muss aufkommensneutral gestaltet werden.
6. Es dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen zugunsten des ausländischen Marktes entstehen.
7. Der Bund erstellt ein Informations- und Aufklärungskonzept mit dem Ziel, für die ökologische Steuerreform Verständnis zu wecken.