97.3014 · Postulat · 1997-02-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bund wird ersucht, so schnell als möglich die Massnahmen zu treffen, welche zur Verbesserung des Vollzugs der Artikel 23, 33 und 56 KVG und zur Gewährleistung einer transparenten Berechnung der Krankenkassenprämien nötig sind. Es wäre wünschbar, wenn die massgebenden gesundheits- und wirtschaftsstatistischen Angaben vorlägen, damit die Art der Kosten klar ermittelt werden kann. Gleichzeitig werden Massnahmen zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Ausweitung des Leistungsvolumens und zur Gewährleistung einer effizienten Behandlung getroffen. Der Bund ersucht zu diesem Zweck die Krankenversicherer und Leistungserbringer um Zusammenarbeit und stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.