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98.3290 · Postulat · 1998-06-24

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen, eine Änderung der Verordnung über die Abgrenzung des Linienverkehrs vom übrigen gewerbsmässigen Luftverkehr einzuleiten mit dem Ziel, dass Fluggesellschaften des gewerbsmässigen Nichtlinienverkehrs (Charterfluggesellschaften) die Möglichkeit erhalten, einen gewissen Teil der zur Verfügung stehenden Sitzplätze einzeln zu verkaufen.

Begründung

Nach den derzeit gültigen Bestimmungen kann eine Chartergesellschaft ihre Sitzplätze ausschliesslich an Reiseveranstalter ("tour operators"), geschlossene Gruppen usw. verkaufen und hat keine Möglichkeit, allfällig unbesetzte Restplätze auf bestimmten Flügen im Einzelverkauf abzusetzen, um so die Auslastung der Flugzeuge zu verbessern.

Es ergibt sich aus verschiedenen Studien, dass bei bestimmten Destinationen der Bedarf sowohl auf seiten des Passagiers als auch auf seiten der Fluggesellschaft besteht, vorhandene Leerplätze durch Verkauf eines Einzelsitzplatzes für einen bestimmten Flug zu besetzen. Diese Möglichkeit besteht bereits seit einiger Zeit z. B. für Chartergesellschaften in Spanien und anderen Ländern der EU.

Eine Konkurrenzierung des Linienverkehrs (insbesondere Swissair und Crossair) kann durch die Schaffung der beantragten Möglichkeit nicht eintreten, da zum einen das Sitzplatzangebot auf Charterflügen für Einzeltickets klein bleibt (maximal z. B. 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Fluggastplätze) und zum anderen auch erst kurzfristig ersichtlich ist, ob diese Plätze zur Verfügung stehen, nämlich erst dann, wenn der Reiseveranstalter bekanntgeben kann, wie viele Passagiere an seiner Pauschalreise an einem bestimmten Datum teilnehmen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.