99.3388 · Postulat · 1999-06-30
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bund erarbeitet unter Mitwirkung der Kantone Musterregelungen zwecks Korruptionsprävention. Folgende Massnahmen sind zu prüfen:
- eine Regelung für die Annahme von persönlichen Geschenken und Vorteilszuwendungen für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung;
- die Einführung des Vier-Augen-Prinzips in den Bereichen der Verwaltung, in denen Entscheide von bedeutender finanzieller Tragweite gefällt werden - insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen und im Beschaffungswesen;
- die Einrichtung von internen Kontroll- und Revisionsstellen in denselben Bereichen;
- die Vornahme einer periodischen Rotation der verantwortlichen Bediensteten in besonders korruptionsanfälligen Funktionen;
- eine personelle Aufstockung der Finanzkontrollen;
- die Thematisierung der Korruption in Führungskursen und Ausbildungsseminaren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.