Germann Hannes · Ständerat · 2010-06-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-08
Wortprotokoll
Das Vorgehen ist gemeinsam so festgelegt worden, wie es die Ratspräsidentin jetzt beschrieben hat, und es ist auch in Abstimmung mit der WAK-Präsidentin erfolgt, sodass wir hier zielstrebig vorangehen können. Ich schicke voraus, dass ich mich in Anbetracht der Anträge, die heute anstehen, und der allgemeinen Debatte zum materiellen Teil relativ kurz halten werde.
Ich verweise Sie zunächst auf den formellen Aspekt. Wir haben die Fahne 09.074 mit der Bauspar-Initiative sowie der Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen". Diese beiden Volksinitiativen haben Sie vor sich. Der Bundesbeschluss 1 betrifft die Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen", kurz die Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens. Diese Initiative finden Sie auf den Seiten 1 bis 5 der Fahne. Ich schicke auch gleich vorweg: Der Nationalrat hat diese Initiative mit 118 zu 64 Stimmen zur Annahme empfohlen. Die WAK-SR empfiehlt Ihnen hierzu mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Ablehnung.
Den Bundesbeschluss 2 über die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des Hauseigentümerverbandes Schweiz finden Sie auf den Seiten 6 bis 8 der Fahne. Diese Initiative ist vom Nationalrat zur Annahme empfohlen worden, nämlich mit 121 zu 61 Stimmen, also etwa im Verhältnis 2 zu 1. Zu dieser Initiative sagt die WAK-SR nicht Nein, sondern sie empfiehlt sie, wenn auch knapp, mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid der Präsidentin, zur Annahme.
Ferner haben Sie auf der Fahne die Vorlage 3. Hierbei handelt es sich um den Antrag der Minderheit II (David), zu der auch die Kollegen Frick und Graber gehören. Der von dieser Minderheit beantragte Bundesbeschluss über die Förderung des Bausparens ist auf den Seiten 9 bis 11 der Fahne zu finden. Er fordert einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen", bezieht sich also auf die Vorlage 2, die Initiative des Hauseigentümerverbandes. Die Vorlage 3 nimmt also nur eine Initiative auf, nämlich jene, die in Einklang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz steht; das ist der Hauptunterschied.
Als vierten Bestandteil dieses Geschäftes haben Sie eine Motion vorliegen, die Motion 10.3012 der WAK-NR betreffend die Reihenfolge der Volksabstimmungen. Die Motion verlangt, dass dem Volk die Volksinitiative "für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen" vor der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" vorzulegen sei.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, nur die zweite Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen und die Motion abzulehnen.
Last, but not least finden Sie in Ihren Unterlagen den Einzelantrag Niederberger. Kollege Niederberger verlangt eine Rückweisung an die Kommission, mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, um den Inhalt des direkten Gegenvorschlages der Minderheit II (David) auf Gesetzesstufe mittels Anpassung des DBG und des StHG zu realisieren. Der Antrag Niederberger bezieht sich, wenn ich ihn richtig deute, auf den Bundesbeschluss 2; er möchte den Bundesbeschluss 3 in das Gesetz überführen, und zwar nicht als direkten, sondern als indirekten Gegenvorschlag. Diese Dinge gilt es zu beachten, damit wir hier zielgerichtet vorankommen.
Zum Bundesbeschluss 1 zur Bauspar-Initiative: Die am 29. September 2008 eingereichte Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens, nachfolgend SGFB-Initiative genannt, sieht die fakultative kantonale Einführung von steuerlich abzugsfähigen Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz vor. Und zwar ist die Rede von Abzügen von maximal 15 000 Franken jährlich, für Ehepaare das Doppelte; ausserdem sind zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Abzüge von maximal 5000 Franken jährlich vorgesehen, bei Ehepaaren wiederum das Doppelte. Für beide Zwecke können gemäss dieser Volksinitiative Einlagen je einmal, aber nicht gleichzeitig während längstens zehn Jahren geäufnet werden. Darüber hinaus können die Kantone Bausparprämien von der Einkommenssteuer befreien.
Zum Bundesbeschluss 2: Die Initiative des HEV Schweiz ist am 23. Januar 2009 eingereicht worden; die Initiative heisst "Eigene vier Wände dank Bausparen". Diese Initiative geht inhaltlich weniger weit. Sie beschränkt sich auf die steuerliche Privilegierung von Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz - maximal 10 000 Franken jährlich, für Ehepaare ist es das Doppelte - während längstens zehn Jahren. Im Gegensatz zur SGFB-Initiative ist die Bestimmung nicht bloss fakultativ, sondern zwingend auf den Stufen Bund und Kantone einzuführen.
Ihre WAK folgt mehrheitlich der klaren Auffassung des Nationalrates, dass mit Blick auf die Einführung des Bausparens Handlungsbedarf besteht. Namentlich erachtet die Kommission die bestehenden Instrumente, auf die der Bundesrat in seiner Botschaft verweist, nämlich Bezüge aus der zweiten [PAGE 523] Säule oder aus der Säule 3a, als keine guten Lösungen. Denn wenn man die Bezüge aus der zweiten Säule nicht zurückbezahlen kann, führen sie zu markanten Einkommenseinbussen im Alter. Genau das will man nicht, namentlich wenn man weiss, mit welchen Kosten beispielsweise ein Aufenthalt im Altersheim oder sogar ein längerer Aufenthalt in einem Pflegeheim verbunden ist. Darum ist es aus der Sicht der Kommission wichtig, dass eine Lösung gefunden wird. Denn die Schweiz steht im Vergleich mit anderen Staaten punkto Wohneigentumsquote weit hinten. Es steht nicht primär der Erwerb eines Eigenheims im Vordergrund, also eines Einfamilienhauses im Grünen, wie man sich das vielleicht im klassischen Sinn vorstellt. Die jüngere, urbane Generation tendiert auf Wohneigentum, und selbstverständlich kann das auch Stockwerkeigentum sein. Das hat bei vielen Leuten den Vorzug.
Auf jeden Fall ist ein starker Trend Richtung Wohneigentum festzustellen. Aber die Schweiz liegt bei einer Quote von etwa 35 Prozent; ein Land, das punkto Wohlstand mit der Schweiz vergleichbar ist, Norwegen, hat mehr als doppelt so viel Wohneigentum. Dort leben nämlich fast vier von fünf Einwohnern in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung, und das zeigt doch klar, dass wir hier auch Handlungsbedarf haben. Es ist nicht nur Norwegen, das in Bezug auf die Höhe des Anteils ein positives Beispiel ist, es sind auch unsere Nachbarstaaten. Selbst Deutschland liegt mit 40 Prozent deutlich höher. Dann geht das hinauf bis 60 oder 70 Prozent Wohneigentumsanteil. Aus der Sicht der Mehrheit ist das etwas äusserst Positives, das es nun endlich wirksam zu fördern gilt.
Ich komme noch auf die Unterschiede zwischen den beiden Initiativen zu sprechen; das abschliessend zu meiner Einführung. Die eidgenössische Bauspar-Initiative zur Einführung des steuerlich begünstigten Bausparens verfolgt drei Zielsetzungen:
1. Die Finanzierung des erstmaligen Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum: Angesprochen sind Mieter, die maximale Bauspardauer beträgt zehn Jahre, die jährliche Bausparsumme ist maximal 15 000 Franken.
Die Initiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV Schweiz geht hier von denselben Zielsetzungen aus; das ist genau identisch. Angesprochen sind natürlich ebenfalls ausschliesslich Mieter, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben möchten. Hier beträgt die maximale Bauspardauer ebenfalls zehn Jahre, hingegen liegt die jährliche Bausparsumme bei maximal 10 000 statt bei 15 000 Franken.
2. Die Finanzierung von baulichen Energiesparmassnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum: Angesprochen sind hier bisherige Wohneigentümer, die ihr Wohneigentum baulich sanieren wollen. Auch hier beträgt die Bauspardauer maximal zehn Jahre, die jährliche Bausparsumme jedoch 5000 Franken; Ehepaare haben den doppelten Betrag zugut.
Die Initiative des HEV Schweiz, "Eigene vier Wände dank Bausparen", sieht hier keine Regelung für das Energiebausparen für Wohneigentümer vor. Ihre Kommission hat das ausdrücklich begrüsst, weil sie der Meinung ist, dass es punkto Energiemassnahmen und Sanierungen genügend Programme gibt, einerseits auf Bundesebene, andererseits aber auch in den Kantonen. Wir sollten nicht Fördermittel durch nochmalige Fördermittel überlagern. Das ist ein ganz wesentlicher Vorteil, der in der Kommission den Ausschlag zugunsten der zweiten Initiative gegeben hat.
3. Die basellandschaftliche Initiative - ich nenne sie jetzt einmal so, weil sie sich nämlich an die positiven Erfahrungen anlehnt, die man im Kanton Baselland mit dem Bausparen gemacht hat - sieht Förderbeiträge für energiesparende Sanierungen am Wohneigentum mit der Begründung vor, dass heute solche Förderbeiträge als Einkommen zu versteuern sind, also quasi nach dem Motto: Die öffentliche Hand gibt Beiträge, sie nimmt sie aber auch wieder.
Auch hier enthält die HEV-Initiative keine Regelung für die Einkommenssteuerbefreiung von staatlichen Fördermitteln. Das geht, auch nach Ansicht der Kommissionsmehrheit, doch eindeutig zu weit. Schliesslich gibt es noch Unterschiede beim Inkrafttreten der Regelung. Entscheidend ist aber letztlich, dass die Bauspar-Initiative der SGFB für die Kantone fakultativ eingeführt werden soll, währenddessen die HEV-Initiative in diesem Punkt weiter geht als die andere Initiative und eine zwingende Übernahme ins StHG vorsieht. Man will nicht - auch das hat die Kommission ausdrücklich begrüsst -, dass eine weitere Disharmonisierung stattfindet. Darüber hinaus trägt man damit den Bedenken Rechnung, die von den Kantonen bei der seinerzeitigen Behandlung des Steuerpaketes geäussert wurden. Damals hat man es als Pferdefuss bezeichnet, dass die Vorlage das nicht vorsah; da sollten die Kantone frei sein.
Die Kommission gibt dem Bundesbeschluss 2 über die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" schliesslich auch deshalb den Vorzug, weil diese Initiative mit maximalen Abzügen von 10 000 Franken sehr moderat ist. Die Steuerausfälle beim Bund, bei der direkten Bundessteuer, werden unter 30 Millionen Franken, bei den Kantonen insgesamt unter 90 Millionen Franken veranschlagt. Da sehen wir, dass wir mit relativ bescheidenen Ausfällen bzw. eigentlich Aufschüben eine doch äusserst positive Wirkung erzielen könnten. Darum beantragt Ihnen die Kommission, es sei dieser zweiten Initiative der Vorzug zu geben; es ist eine einfachere und klarere Lösung.
Zu den anderen Punkten werde ich mich je nach Verlauf der Debatte noch zusätzlich äussern.