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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-06-09

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-09

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, dass ich einen Teil meiner aufgespeicherten Energie jetzt doch noch für das Mietrecht, für diese Motion verwenden kann.

Wir haben einen schriftlichen Bericht erstattet; ich kann mich deshalb kurzfassen. Es geht um zwei Dinge: Es geht um das Anliegen, dass es einerseits für die Ankündigung einer Mietzinserhöhung und andererseits für andere einseitige Vertragsänderungen keine eigenhändige Unterschrift brauchen soll. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass dem einen Anliegen wahrscheinlich Rechnung getragen werde; das andere, die einseitige Vertragsänderung mittels mechanischer Unterschrift, gehe ihm aber zu weit.

Aus der Sicht der Kommission kann ich noch ergänzend festhalten, dass das Hauptanliegen, wonach die mechanisch nachgebildete Unterschrift bei der Ankündigung von Mietzinserhöhungen zuzulassen sei, erfüllt ist. Ich zitiere aus dem Revisionsentwurf, den wir morgen in einer Woche beraten werden; es betrifft Artikel 269h Absatz 4 OR. Dort wird unter anderem festgehalten: "Als Unterschrift genügt bei Mietzinserhöhungen und bei Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten auch eine mechanische Nachbildung." Das ist bereits ins Gesetz aufgenommen worden. Das wäre umso mehr ein Grund, auf die Vorlage einzutreten und diese Revision dann auch zu verabschieden. Dieser Forderung ist also bereits Rechnung getragen worden.

Was die zweite Forderung anbelangt, nämlich dass die Möglichkeit auch bei einseitigen Vertragsänderungen bestehen solle, ist die Kommission für Rechtsfragen klar zum Schluss gekommen, dass das zu weit geht. Es geht hier um den Vertrag als Ganzes. Deshalb beantragen wir Ihnen, dem nicht Rechnung zu tragen.

Der Grund für den einstimmig gefassten Beschluss der Kommission: Ein Teil ist erfüllt, dem anderen sollten wir nicht stattgeben. Es geht hier doch auch um eine gewisse Rechtssicherheit.

Ich ersuche Sie, dem einstimmigen Antrag der Kommission zu folgen und die Motion aus diesen Gründen abzulehnen.

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