Lexipedia

Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-06-09

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-09

Wortprotokoll

Nach den Ausführungen der beiden Kollegen Schwaller und Büttiker, Befürworter dieses Kompromisses, erlaube ich mir, als Angehöriger der Minderheit noch etwas zu sagen; es geht ja immerhin um einen Verfassungsartikel und um die Mitwirkung der Kantone. [PAGE 567]

Wenn Sie glauben, mit diesem neuen Absatz 6 die bewegten Gemüter in den Kantonen und Gemeinden beruhigen zu können, dann muss ich Ihnen einfach sagen: Das ist Augenwischerei. Absatz 6 ist nichts anderes als eine Beruhigungspille für die politische Linke, damit sie sich doch noch hinter diesen Gegenentwurf stellt. Faktisch ändert sich aber nichts zwischen der alten Version, die unser Rat auf einen Antrag Fournier hin abgelehnt hat, und dem neuen Vorschlag.

Dieser Absatz 6 besteht doch aus zwei Komponenten - ich muss Ihnen das noch einmal sagen. Zur ersten Komponente: "Der Bund überprüft periodisch den Stand der Integration", hiess es in der alten Version. Das kann er aber doch nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden tun, ob es nun expressis verbis hier steht oder nicht. Er braucht für diese Prüfung doch Fakten, Statistiken, Gespräche mit den Verantwortlichen für den kantonalen und kommunalen Vollzug usw. Im Alleingang ist der Bund dazu doch gar nicht in der Lage. Es ändert sich also nichts.

Zur zweiten Komponente, zum Erlass von Vorschriften, wenn die Kantone der Integrationsförderung nicht genügend nachkommen: Auch das kann der Bund nicht ohne Anhörung der Kantone tun, ob das nun hier auf dem Papier steht oder nicht. Man lese doch nur den Mitwirkungsartikel nach, Artikel 45 der Bundesverfassung, der das Zusammenwirken von Bund und Kantonen regelt, insbesondere bei der Rechtsetzung, aber auch bei anderen Vorhaben, die die Interessen der Kantone betreffen. Um so einen Fall geht es hier. Deshalb gilt, was in Artikel 45 der Bundesverfassung steht, eben auch hier. Der Bundesrat informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend über seine Vorhaben bei der Erfüllung der Integrationsförderung, und er holt die Stellungnahme der Kantone ein, hört sie also an, wenn er irgendwelche Vorschriften erlassen möchte - ob das hier nun zusätzlich präzisiert wird oder nicht. Sie sehen also, mit dem neuen Absatz 6 präzisieren Sie nur den alten, ändern aber kein Jota an dessen Gehalt.

Wenn Sie also an den ursprünglichen Ideen von Kollege Fournier festhalten wollen, nämlich den "Bundesvogt" hier herauszubekommen, dann müssen Sie konsequenterweise dem Antrag der Minderheit zustimmen. Wollen Sie aber den "Bundesvogt" und die politische Linke ins Boot des Gegenentwurfes holen, dann stimmen Sie dem Antrag der Mehrheit zu, womit Sie die Ausgangslage für die Annahme der Ausschaffungs-Initiative durch Volk und Stände verbessern. Mit diesem letzten Gedanken, Sie wissen es, könnte ich natürlich recht gut leben.