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Bürgi Hermann · Ständerat · 2009-09-09

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-09

Wortprotokoll

Herr Jenny, wir haben die Debatte über diese Volksinitiative in unserer Kommission völlig emotionsfrei geführt. Für uns war das nicht eine Frage von Angst oder keine Angst vor dem Tierschutz. Wir stehen ganz klar zu den Bestimmungen des Tierschutzes, der Tierschutz hat für uns einen hohen Stellenwert. Es geht hier nur um die Frage: Wer hat das Recht, das wir gesetzt haben, zu vollziehen? Das hat Herr Jenny auch gesagt. Wir haben diese Frage völlig emotionsfrei behandelt. Andere Überlegungen haben wir keine gemacht.

Vielleicht noch ein Wort zum Tierschutz generell: Herr Jenny, Sie haben von den Nutztieren gesprochen, von Schafen, Kühen usw. Das Problem beim Tierschutz, behaupte ich, sind nicht die Nutztierhalter. Es gibt zwar auch dort Verstösse, die gibt es. Aber zum grössten Teil liegen die Probleme bei den Haustierhaltern, und dort ist auch die grosse Dunkelziffer. Man muss sich einfach bewusst sein: Mit oder ohne Tierschutzanwalt - es wird immer schwierig sein, die Verstösse im Bereich Haustiere zu verfolgen, weil die Aufdeckung bei Haustieren schwieriger ist als bei Tieren, die man auf der Weide oder im Stall sieht. Das wollte ich im Interesse der Nutztierhalter noch sagen.

Noch ein Wort zur Lösung: Herr Jenny, als Lösung empfehle ich Ihnen Folgendes: Sie sind ja auch Mitglied des Landrates des Kantons Glarus. Reichen Sie dort einen Vorstoss ein! Zwingen Sie Ihren Kanton im Sinne von Artikel 14 StPO, den ich erwähnt habe, eine solche Lösung zu finden, wie sie das Tierschutzgesetz und die Strafprozessordnung nun erlauben. Das ist der Weg, den Sie einschlagen müssen. Das wollte ich hier auch an die Adresse der übrigen Mitglieder unseres Rates sagen: Jetzt muss man in den betreffenden Kantonen aktiv werden.

Das waren einige Ergänzungen, um klarzustellen: Uns geht es um die Sache; wir sind der Meinung, dass wir in der Sache die Lösung haben; der Antrag, diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, ist kein Antrag gegen den Tierschutz.