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Leuthard Doris · Bundesrat · 2009-09-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-09-09

Wortprotokoll

Bezüglich dieser Differenz oder generell bezüglich des Entscheides, Artikel 3 aufrechtzuerhalten, möchte ich, Frau Sommaruga ergänzend, nochmals darauf hinweisen, dass das eigentlich auch vom Volumen her ein zentraler Punkt dieses Programms ist. Wir haben für die Langzeitarbeitslosen sonst tatsächlich praktisch keine Perspektiven. Es sind spezielle befristete Anstellungen; sie haben auch einen sozialen Aspekt, das ist so. Unser Ziel ist es, damit bei rund 8000 Personen eine Aussteuerung vermeiden zu können. Das ist relativ kostenintensiv, denn man kann solchen NPO natürlich nicht einfach aufbürden, dass sie es zu 100 Prozent bezahlen, sonst würden sie normale, ordentliche Stellen offerieren. Das können sie aber eben nicht. NPO sind sehr zufrieden, wenn sie keine Stellen abbauen müssen. Wir haben Erfahrungen mit ihnen aus den Siebziger- und aus den Neunzigerjahren, als man mit solchen Stellennetzen auch Langzeitarbeitslose integrieren und ihnen Strukturen geben konnte. Mit dem Ausweis, dass sie wieder einmal eine berufliche Erfahrung gewonnen hat, auch wenn es nur sechs Monate waren, kann eine langzeitarbeitslose Person ihre Möglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt klar erhöhen.

Ich habe Verständnis für die Diskussion der Kommission, dafür, dass man sagt, man wolle es irgendwie befristen. Dem entsprechen ja auch die sechs Monate im Entwurf des Bundesrates. Schwierigkeiten habe ich mit der Limite von 3000 Franken. Die Arbeitgebenden werden in ihrem Bereich schon Kosten auf sich nehmen müssen, indem sie einen Arbeitsplatz, also die Struktur, bereitstellen und dann die Einarbeitung übernehmen müssen. Somit ist es eben eine Tatsache, dass sie - mit einer grossen Beteiligung des Bundes an den Lohnkosten - für diese Betreuungs-, Arbeitsplatz- und Einarbeitungskosten ohnehin einen Anteil zu leisten haben.

Wir sind daher zum Schluss gekommen, dass eine teilweise Entschädigung in der Regel wohl möglich ist. Wenn Sie diese aber mit 3000 Franken beziffern, verkennen Sie, dass das im Einzelfall dazu führen wird, dass eine langzeitarbeitslose Person keine Stelle findet. Diese Angebote können wir nur dann offerieren, wenn sie für die NPO finanzierbar sind. 3000 Franken bedeuten natürlich, dass der ganze Aufwand für eine NPO schnell einmal einen ebensolchen Betrag ausmacht. Dann stehen die NPO einfach vor der Frage: Offerieren wir das, ja oder nein? Sie riskieren so einfach, dass diese Angebote in der Praxis gar nicht vorhanden sind. Wir haben diese Frage mit den Organisationen extra nochmals geklärt, und das Risiko ist hoch. Ich wäre deshalb froh um ein bisschen mehr Flexibilität, mindestens im Rahmen der nationalrätlichen Beratung. 3000 Franken erachte ich als sehr tiefe Grenze, die wahrscheinlich einfach nicht praxisgerecht ist.

Das Instrument ist ein wirksames, und ich bin überzeugt: Wenn wir damit 8000 Langzeitarbeitslose beschäftigen, im Versicherungsnetz behalten und sich qualifizieren lassen können, dann ist das extrem viel besser, als wenn Sie nichts tun, die Aussteuerungen in Kauf nehmen und die Fürsorgeleistungen aufrechnen, die dann in der Regel nicht über ein paar Monate laufen, sondern über geraume Zeit. Das ist, meine ich, bei Ihrem Entscheid "Streichen oder nicht?" auch zu berücksichtigen.

Ich plädiere sehr dafür, dass Sie Artikel 3 beibehalten und dass Sie, wenn schon, bei der Begrenzung der Beteiligung an den Lohnkosten pragmatisch vorgehen.