Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-10
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-10
Wortprotokoll
In der ersten und der zweiten Phase der Stabilisierungsmassnahmen hat das Parlament verschiedene Akzente in den Bereichen Umwelt und Energie gesetzt. Nun zeigt sich, dass in diesen Bereichen ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften herrscht. Da es sich dabei um eine eigentliche Zukunftsbranche handelt, beantragt Ihnen Ihre Kommission in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, Finanzhilfen an Betriebe zu gewähren, die Personen beschäftigen, die in einer Aus- oder Weiterbildung oder einer Umschulung im Gebäude- und Energiebereich sind. Konkret geht es unter anderem um die Installationsbranche, das Bauhandwerk und die Planerberufe. Kernelement der Aktion bildet ein Passerellenprogramm für 1200 bis 1400 Fachleute, die in ihrem angestammten Beruf keine Arbeit mehr oder nur geringe Aussichten auf eine Beschäftigung haben. Konkret sollen die Finanzhilfen so ausgerichtet werden, dass sie nicht an den einzelnen Teilnehmer oder die einzelne Teilnehmerin des Passerellenprogramms gehen, sondern an die Schulungsorganisation und an die beteiligten Betriebe. Die Betriebe müssen die Programmteilnehmer fest anstellen und sie praktisch ausbilden. Die Ausbildung dauert rund zwölf Monate. Es ist vorgesehen, dass der Bund mit den Finanzhilfen einen Teil der Lohnkosten übernimmt. Neben der praktischen Ausbildung soll an dreissig bis vierzig Kurstagen ein theoretisches Grundwissen vermittelt werden. Auch da soll die Finanzierung weitgehend durch den Bund erfolgen.
Mit dem neuen Absatz 2 möchte Ihre Kommission die Finanzhilfen sowohl anteilsmässig wie frankenmässig beschränken. Die Finanzhilfe soll pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer 50 Prozent der Weiterbildungskosten und maximal 5000 Franken betragen. Mit dieser Einschränkung wollte man dem Argument Rechnung tragen, dass solche Umschulungen und Weiterbildungen ohnehin gemacht würden, wenn ein Bedarf bestehe, und deshalb nicht mit zusätzlichen Mitteln unterstützt werden sollten. In der Kommission wurde gesagt: Wenn die Kantone nach solchen qualifizierten Arbeitskräften rufen, um ihr Programm umzusetzen, dann sollen sie auch selber dafür sorgen, dass solche Ausbildungen, Weiterbildungen und Umschulungen stattfinden. Ich habe mich bei den Kantonen erkundigt und habe von verschiedenen Kantonen die Antwort bekommen, dass sie kurzfristig kein Geld haben, um solche Ausbildungen, Weiterbildungen und Umschulungen zu finanzieren. Es kommt hinzu, dass wir mit dieser Massnahme ja kurzfristig eine Beschäftigungswirkung erzielen wollen. Deshalb ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Meinung, dass wir diesen bescheidenen Beitrag - es handelt sich bei dieser Massnahme um insgesamt 15 Millionen Franken - jetzt leisten sollen.
Ein Argument wurde immer wieder erwähnt, nämlich dass ja diese Branche zurzeit nicht unter der Rezession leide, sondern im Gegenteil eine eigentliche Hochkonjunktur erlebe. Das heisst aber auch, dass diese Betriebe sehr ausgelastet sind und keine Kapazitäten haben, um zusätzlich solche [PAGE 853] Schulungen anzubieten. Deshalb ist es aus der Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission am Platz, diese Betriebe mit Finanzhilfen zu motivieren, sich zusätzlich, nebst der Arbeit, die sie bereits haben, zur Verfügung zu stellen für diese Aus- und Weiterbildungen in einer Branche, die, wie gesagt, doch eine grosse Zukunft hat.
Mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, dem Artikel mit den beschlossenen Einschränkungen - ich sage es noch einmal: 50 Prozent der Weiterbildungskosten und maximal 5000 Franken - zuzustimmen.