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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-10

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-10

Wortprotokoll

Ich schlage Ihnen vor, dass ich gleichzeitig auch zu Absatz 3 sowie zu den Anträgen der Minderheit zu beiden Absätzen spreche.

Über Absatz 2 hat Ihre Kommission fast am längsten gebrütet. Wie eingangs erwähnt, handelt es sich hier um ein befristetes Gesetz. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission schlagen Ihnen eine Befristung bis zum 31. Dezember 2011 vor. Dies bedeutet, dass die in diesem Gesetz beschlossenen Finanzhilfen während der gesamten Geltungsdauer des Gesetzes gesprochen und ausbezahlt [PAGE 859] werden können, selbstverständlich nur, bis der Kredit aufgebraucht ist. Der Bundesrat sagt allerdings deutlich, dass es das Ziel des dritten Stabilisierungspaketes ist, die Massnahmen im Jahr 2010 umzusetzen, wobei aber eine gewisse Flexibilität für den Übergang ins Jahr 2011 sinnvoll ist. Verfügungen für die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung wären ohnehin auch im Jahr 2011 nötig.

Eine Einschränkung dieser Flexibilität, wie dies die Kommissionsminderheit fordert, würde zum Beispiel bedeuten, dass nur Personen, welche vor dem 1. Juli 2010 arbeitslos werden, von diesen Massnahmen profitieren könnten. Es werden aber viele Personen nach dem 1. Juli 2010 ihre Stelle verlieren. Das heisst, dass damit gerade eines der wichtigen Ziele dieser Vorlage, nämlich die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, nicht erreicht werden könnte, denn gerade sie wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2010 und im Jahr 2011 noch steigen.

Die Minderheit Ihrer Kommission möchte mit ihrem Antrag verhindern, dass mit diesem Stabilisierungspaket bereits indirekt das Budget 2011 präjudiziert wird. Sie verlangt deshalb, dass Verfügungen, die auf diesem Gesetz basieren, am 31. Dezember 2010 enden und dass Leistungen, die auf solchen Verfügungen basieren, bis Ende 2011 ausbezahlt werden dürfen. Damit würde der Zeitraum, um Verfügungen auszusprechen, massiv verkürzt.

Die Kommissionsmehrheit bezweifelt, ob unter diesen Voraussetzungen Sinn und Zweck dieses Gesetzes überhaupt noch erfüllt werden können, denn gemäss aktueller Prognose wird die Arbeitslosigkeit vor allem im zweiten Halbjahr 2010 ansteigen. Dann aber wäre es für viele dieser Finanzhilfen, die doch von einer grossen Mehrheit Ihrer Kommission und jetzt auch unseres Rates als sinnvoll und wichtig angeschaut werden, zu spät.

Namens der Mehrheit Ihrer Kommission, die sich mit 3 zu 3 Stimmen mit dem Stichentscheid der Präsidentin dem Bundesrat anschliessen möchte, beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Ich äussere mich jetzt gleichzeitig auch noch zu Absatz 3, weil er Bestandteil des Minderheitsantrages ist. Weil es der Minderheit Ihrer Kommission offenbar mit Absatz 2 und der Beschränkung doch nicht ganz so wohl war, beantragt sie Ihnen, mit einem weiteren Absatz der Bundesversammlung die Kompetenz zu erteilen, die Geltung dieses Gesetzes ganz oder teilweise um ein Jahr zu verlängern. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, in einem einfachen Verfahren die Verlängerung dieses Gesetzes zu beschliessen.

Abklärungen bei der Bundeskanzlei und beim Bundesamt für Justiz haben ergeben, dass diese Formulierung mit einigen Problemen verbunden ist. Wird das Gesetz auf ein Jahr befristet, wie das die Minderheit in Absatz 2 will, dann ist der ganze Erlass von Verfassung wegen dem Referendum entzogen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass die Möglichkeit einer Verlängerung des ganzen Erlasses, wie das jetzt die Minderheit in Absatz 3 möchte, von Verfassung wegen ausgeschlossen ist. Die Bundeskanzlei kommt ferner zum Schluss, dass die von der Minderheit vorgesehene Delegation des Entscheids über die Verlängerung an die Bundesversammlung mit Artikel 165 Absatz 2 der Bundesverfassung unvereinbar ist. Wenn schon, müsste die Geltungsdauer gemäss Bundesrat belassen werden und in Absatz 3 der Bundesversammlung das Recht vorbehalten werden, durch einfachen Bundesbeschluss das Gesetz bei entfallender Notlage vorzeitig ausser Kraft zu setzen. Wenn es darum ginge, dass Verpflichtungen zum Beispiel nur bis 2010 eingegangen werden oder Gesuche nur innert dieser Frist eingereicht werden können, dann müsste das mit einer entsprechenden materiellen Bestimmung festgelegt werden.

Ich bitte Sie deshalb namens der Mehrheit Ihrer Kommission, die Anträge der Minderheit abzulehnen. Sie entsprechen nicht dem Sinn und Zweck dieser Vorlage, und sie sind in dieser Form mit der Bundesverfassung nicht zu vereinbaren.