Altherr Hans · Ständerat · 2009-09-10
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-10
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage soll die geänderte Waffenrichtlinie der EG in das schweizerische Recht übernommen werden. Die Änderung der EG-Waffenrichtlinie geht auf den Beitritt der EG zum UN-Feuerwaffenprotokoll zurück. Die Schweiz ist grundsätzlich verpflichtet, den weiterentwickelten Schengen-Besitzstand zu übernehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht folgende Anpassungen im Schweizer Waffenrecht vor: - Neu werden auch die kleinsten Verpackungseinheiten von Munition einer Markierungspflicht unterstellt.
- Um die Rückverfolgbarkeit von Waffen innerhalb der Gemeinschaft der Schengen-Staaten zu verbessern, wird eine gesetzliche Grundlage für die Informationssysteme zur Bearbeitung von Daten über den Erwerb von Waffen geschaffen. Ein Minimalkatalog hält fest, welche Informationen diese Systeme enthalten müssen. Da die geänderte Waffenrichtlinie eine computergestützte, nicht aber eine zentralisierte Datenverarbeitung verlangt, wird auf die Einrichtung eines zentralen Informationssystems über den Erwerb von Waffen verzichtet.
- Im Rahmen der Revision soll die Verpflichtung der geänderten Waffenrichtlinie umgesetzt werden, wonach Feuerwaffen, die bei der Herstellung im oder beim Verbringen ins Staatsgebiet nicht die gemäss Waffenrichtlinie vorgesehene Markierung aufweisen, zu beschlagnahmen und unbrauchbar zu machen sind.
Bevor ich das Geschäft materiell kurz ausführe, möchte ich auf zwei formelle Dinge hinweisen: Es gibt erstens zu diesem Geschäft keine Fahne. Sie müssen also die Botschaft zur Hand nehmen, wenn Sie sich einen Überblick verschaffen wollen. Wenn Sie das tun, dann sehen Sie zweitens, dass die Botschaft zwei Vorlagen enthält. Warum zwei Vorlagen, wo es doch bei beiden um die Änderung des Waffengesetzes geht? Der eine Teil der Vorlage ist eine zwingende Folge der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands und damit auch dem Schengen-Abkommen zu notifizieren. Er ist also Teil dieser Weiterentwicklung. Die zweite Vorlage enthält Anpassungen an Teile des Schengen-Besitzstands, die bereits übernommen worden sind. Die Vorlage, die Sie auf den Seiten 3677 bis 3679 der Botschaft finden, war sowohl in der Vernehmlassung als auch in Ihrer Kommission völlig unbestritten. Die andere Vorlage finden Sie auf den Seiten 3681 bis 3684 der Botschaft. Sie enthält, wie gesagt, alle Elemente, welche mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands verbunden sind. Damit sind sie dann auch vom Notenaustausch erfasst.
In der Vernehmlassung wurde die eine Vorlage von einer Partei, der wählerstärksten, abgelehnt. Die anderen Vernehmlassungsteilnehmer nahmen sie positiv auf. Umstritten war inhaltlich die Frage, wer das computergestützte Informationssystem zu führen hat. Diese Frage war auch in Ihrer Kommission umstritten. In allen anderen Fragen haben wir uns einhellig dem Entwurf angeschlossen. Die Ausnahme betrifft Artikel 32a der Weiterentwicklungsvorlage. Es geht dort um die Frage des zentralen Waffenregisters. Sie finden die Problematik im Einzelantrag Hêche dargestellt. Ich werde in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Ich ersuche Sie, auf beide Vorlagen einzutreten.