Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2010-05-31
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-05-31
Wortprotokoll
Die Abstimmung von letztem Februar zum BVG hat sicher eines deutlich gemacht: Es gibt im Anlagegeschäft viel Unsicherheit, viel Misstrauen. Diese Unsicherheit ergibt sich nicht zuletzt auch aufgrund der fehlenden Transparenz im Anlagegeschäft.
Transparenz ist das zentrale Element, um Vertrauen zu schaffen. Vertrauen braucht es nicht nur bei den Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern, sondern auch bei den Halbprofis, bei den KMU und beim ganzen BVG-Geschäft. Mit meiner Motion möchte ich einen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz leisten. Mit meinem Vorstoss konzentriere ich mich auf die Anlagefonds, im Wissen darum, dass auch in anderen Bereichen noch einiges zu tun wäre. Ich glaube aber, dass es Sinn macht, hier bei diesen Produkten zu beginnen.
Dass die Kosten bei Anlagefonds keine Peanuts sind, möchte ich Ihnen gerne an einem Beispiel aufzeigen. Die Zeitschrift "Bilanz" hat kürzlich berechnet, dass es auf die Dauer einen enormen Unterschied darstellt, ob die Verwaltungskosten 1,2 oder 2,2 Prozent betragen. Gerechnet auf ein Vermögen von 500 000 Franken, das während 20 Jahren bei einer Bruttorendite von 6 Prozent angelegt wird, hat man je nach Höhe der Verwaltungskosten nach dieser Laufzeit 223 000 Franken mehr oder weniger im Portemonnaie - nur damit Sie sich von der Bedeutung dieser Verwaltungskosten eine Vorstellung machen können. Dieses Beispiel zeigt eben, dass die Verwaltungskosten auf die Nettoperformance eines Anlageproduktes enorme Auswirkungen haben. Die Unterschiede bei den Verwaltungskosten sind enorm; das hat das Private-Banking-Rating von 2010 einmal mehr deutlich gemacht.
Beim vorliegenden Vorstoss geht es nun aber nicht darum, die Höhe der Verwaltungskosten zu regulieren. Ich möchte nur sicherstellen, dass der Kunde die gesamten Kosten, die sich auf die Rendite eines Anlagefonds auswirken, vor der Auftragserteilung erfährt; das sollte ja eigentlich kein Problem sein, würde man meinen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass es im Kollektivanlagengesetz diesbezüglich schon Vorschriften gebe, und das stimmt. Ich habe mir diese Vorschriften und deren Umsetzung in der Praxis einmal genau angeschaut, und ich muss feststellen, dass mit den heutigen Prospektvorschriften die Gesamtkosten nicht eruiert werden können. Auch die Richtlinien der massgebenden Branchenorganisation Swiss Funds Association (SFA) geben einem keine Übersicht über die Gesamtkosten. Ich habe diese Richtlinien hier, wenn Sie sie anschauen wollen; ich habe sie mir ebenfalls angeschaut. Bei den Angaben über die Performance steht in diesen Richtlinien, dass die Kommissionen und Kosten für die Ausgabe und Rücknahme nicht berücksichtigt seien, und ausserdem wird gemäss SFA die performanceabhängige Vergütung gesondert, als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Nettovermögens, ausgewiesen. Was ein Kunde mit solchen Angaben im Anlageprospekt anfangen kann, ist mir ein Rätsel; sicher ist aber damit eine Übersicht über die Gesamtkosten nicht möglich.
Es ist ja wohl kein Zufall, dass in Zusammenhang mit Anlageprodukten immer mehr verschiedene Kosten zusammenkommen. Neben den Verwaltungskosten, die eben zum Beispiel das Honorar für die Vermögensverwaltung beinhalten, gibt es dann die eigentlichen Bankgebühren mit Courtagen, Depotführungsgebühren und Fremdwährungszuschlägen. Schliesslich gibt es dann auch noch die Produktkosten wie Verkaufskommissionen oder Vertriebsprovisionen. Solange man über diese verschiedenen Kosten keinen Überblick hat, ist es nicht möglich, die effektive Performance eines Produktes abzuschätzen - genau diese Transparenz ist für den Kunden letztlich aber entscheidend, wenn er sich zwischen dem einen und dem anderen Produkt entscheiden muss. Er möchte abschätzen können, wie viel Geld ihm am Schluss im Portemonnaie bleibt. Diese Kosten sollen so ausgewiesen werden, dass sie miteinander vergleichbar sind.
Deshalb habe ich, Herr Bundesrat, den Hinweis auf die Preisbekanntgabe gemacht. Wo, in welchem Erlass, Sie diese Transparenz vorschreiben oder fordern, das soll der Bundesrat entscheiden. Aber Transparenz und Vergleichbarkeit, diese beiden Forderungen sollen in Bezug auf die Gesamtkosten von Anlagefonds umgesetzt werden. Es ist also nicht die Meinung, dass Sie das zwingend in der Preisbekanntgabeverordnung regeln müssen. Transparenz und Vergleichbarkeit müssten aber, wie gesagt, hergestellt werden.
Es gibt übrigens ein Standardargument gegen die Forderung nach Transparenz, das ich schon unzählige Male gehört habe, nämlich, das Schaffen von Transparenz sei mit Kosten verbunden. Dem kann ich beipflichten, doch diese Kosten lohnen sich längst. Schliesslich ist der Wettbewerb das wichtigste Instrument der Marktwirtschaft; Transparenz aber ist die Voraussetzung für einen funktionierenden [PAGE 379] Wettbewerb. Dass der Wettbewerb auch bei den Retail-Anlagefonds wirkt und die Gesamtkosten drückt, das schreibt der Bundesrat selber. In den USA und auch in der EU hat die Einführung der Kostentransparenz unmittelbar zu sinkenden Gesamtkosten geführt. Diese Chance sollte sich die Schweiz nicht entgehen lassen. Transparenz bei den Gesamtkosten von Anlagefonds ist nicht nur kundenfreundlich, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Branche.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.