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Beerli Christine · Ständerat · 2001-03-05

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-05

Wortprotokoll

Unselbstständig und - nach dem Antrag des Bundesrates - auch selbstständig erwerbstätigen Frauen wird bis zur Erreichung des AHV-Rentenalters der Anspruch auf Weiterversicherung in der beruflichen Vorsorge gegeben, wenn sie die allgemeinen gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmungen der Unterstellung erfüllen. Vorbehältlich einer günstigeren reglementarischen Regelung müssen sie insbesondere mindestens ein Einkommen in der Höhe der maximalen jährlichen Altersrente, also 24 720 Franken, erzielen, um der beruflichen Vorsorge unterstellt zu sein.

Permettez-moi d'ajouter que l'article 1er de la version française contient une faute. A la dernière ligne, il faudrait écrire: ".... qu'elles atteignent l'âge ordinaire ...."

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