Lexipedia

Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-06-17

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-17

Wortprotokoll

Das vorliegende Seearbeitsübereinkommen von 2006 ist uns insofern nicht neu, als der Bundesrat bereits in seinem Bericht über die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) vom 30. Mai 2008 darauf hingewiesen hat. Es war damals aber noch nicht zur Ratifizierung bereit, weil die notwendigen Anpassungen der Bundesgesetzgebung noch nicht vorgenommen worden waren. Nun liegt der entsprechende Bundesbeschluss vor, welcher den Bundesrat ermächtigt, das Übereinkommen zu ratifizieren und das Seeschifffahrtsgesetz vom 23. September 1953 anzupassen.

Zurzeit haben neun Staaten das Seearbeitsübereinkommen unterzeichnet. Die EU-Kommission hat die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Ratifizierung bis 2011 ebenfalls vorzunehmen. Damit das Abkommen in Kraft tritt, muss es von mindestens dreissig Staaten ratifiziert werden, die zusammen über eine Bruttoraumzahl von einem Drittel der Welthandelsflotte verfügen. Das Erfordernis der Bruttoraumzahl ist schon zu rund 45 Prozent erfüllt.

Das Übereinkommen soll die Kernübereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ergänzen. Es bringt den über 1,2 Millionen Seeleuten besonderen Schutz, dessen diese wegen der globalen Natur der Seeschifffahrt bedürfen. Es konsolidiert und aktualisiert die seit 1920 verabschiedeten 68 IAO-Übereinkommen und -Empfehlungen zur Seeschifffahrt in einem in sich geschlossenen Vertragswerk. Inhaltlich sind sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseite damit einverstanden.

Die festgesetzten Mindeststandards betreffen unter anderem das Mindestalter und die Seediensttauglichkeit, die Ausbildung und Befähigung der Seeleute. Heuer-, Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaub und Besatzungsstärken werden garantiert. Mindestanforderungen an Verpflegung, Unterkunft, Freizeitgestaltung, Gesundheitsschutz sowie medizinische und soziale Betreuung werden festgelegt. Die Unterzeichner verpflichten sich zur Überprüfung der Einhaltung der Seearbeitsvorschriften auf den Schiffen unter ihrer Flagge. Seearbeitszeugnisse ermöglichen eine rasche Abwicklung durch die Hafenkontrollbehörden. Sogenannte Billigflaggenschiffe müssen künftig mit Komplikationen und Erschwernissen rechnen.

Mit der Ratifikation bekennen wir uns zu fairen Arbeitsbedingungen für die Seeleute unserer Flotte von 35 Handelsschiffen. Die Wettbewerbsfähigkeit für Schweizer Reedereien wird dadurch gestärkt. Von den etwa 640 Seeleuten auf Schweizer Schiffen sind allerdings nur noch rund zehn Schweizer Staatsbürger. Am Landesrecht müssen wir nur wenige Änderungen vornehmen, und zwar am Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge von 1953 und an der Seeschifffahrtsverordnung von 1956. Die tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO, der Reederverband und auch der Arbeitgeberverband haben zugestimmt.

In der Kommission haben wir uns vor allem mit der Gewährleistung der sozialen Sicherheit befasst. Hier greift in erster Linie der Gesamtarbeitsvertrag zwischen den Reedereien und der Unia. Dieser besteht seit 1960 und wird alle fünf Jahre erneuert. Er ist zwar nicht als allgemeinverbindlich erklärt worden, wird aber von den Sozialpartnern befolgt. Die ausländischen Seeleute unterstehen nicht der schweizerischen Sozialgesetzgebung, sind nicht AHV-pflichtig und haben auch keine schweizerische Krankenkassenpflicht. Der Grund dafür liegt insbesondere im raschen personellen Wechsel der Besatzungen, deren Gros auf Philippinos, Kroaten und Ukrainer entfällt. Der Bundesrat sieht deshalb auch künftig keine Dekretierung von AHV- oder KVG-Beitritt vor.

Die Kommission hat sich einstimmig für Eintreten auf den Bundesbeschluss entschieden und diesem ebenso zugestimmt. Sie empfiehlt Ihnen, dasselbe zu tun.