Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2010-06-16
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-06-16
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Beim Bundesverwaltungsgericht unterstützt die SP-Fraktion Herrn Markus Metz für das Präsidium und Herrn Michael Beusch für das Vizepräsidium. Beim Bundespatentgericht unterstützt sie Herrn Dieter Brändle für das Präsidium und Herrn Fabian Leimgruber für das zweite hauptamtliche Richtermandat.
Die Mitglieder der SP-Fraktion werden jedoch aus Befremden über den unausgewogenen Wahlvorschlag der Gerichtskommission bei den nebenamtlichen Richterwahlen für das Bundespatentgericht ihre Wahlzettel leer einlegen. Der Wahlvorschlag der Gerichtskommission für die Erstwahl des Bundespatentgerichtes umfasst eine Frau und 32 Männer auf 33 richterliche Funktionen. Mehrere Anträge der SP-Delegation - auch Rückweisungsanträge - auf Wahlempfehlungen für zwei weitere Richterinnen mit technischer Ausbildung sowie zwei juristische nebenamtliche Richterinnen wurden sowohl in der vorevaluierenden Subkommission als auch in der Gerichtskommission überstimmt. Aus Sicht der SP-Fraktion verfügen vier weitere Bewerberinnen - zwei Juristinnen und zwei technisch qualifizierte Frauen - über ausgewiesene Kenntnisse auf dem Gebiet des Patentrechts und erfüllen damit die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen.
Bei den Bewerbungen für die nebenamtlichen juristischen Richterstellen gab es 15 Prozent und für die nebenamtlichen technischen Richterstellen 8 Prozent Frauen.
Beim deutschen Bundespatentgericht liegt der Frauenanteil bei den Fachrichterinnen bei 27 Prozent. Für die SP als Gleichstellungspartei ist es inakzeptabel, dass die Gerichtskommission das Bundespatentgericht mit einem Frauenanteil von 3 Prozent starten lassen will.
Dabei ist es der Zweck des Verfassungsauftrages für die Gleichstellung, Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung, die rechtlichen und tatsächlichen Benachteiligungen von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft zu beseitigen und ihre Stellung zu verbessern. Dieser Verfassungsauftrag verpflichtet die staatlichen Organe, bei ungleichen tatsächlichen [PAGE 1176] Verhältnissen mit geeigneten und angemessenen Massnahmen rechtliche und tatsächliche Gleichheit herzustellen. Zudem ist es erwiesen, dass geschlechtergemischte Teams bessere Resultate erzielen!
Diesen Auftrag hat die Gerichtskommission angesichts der Qualität der eingegangenen Bewerbungen nicht erfüllt. Deshalb reicht die SP-Fraktion noch in dieser Session zwei Vorstösse ein: einen für eine verfassungskonforme Vertretung von Frauen und Männern an allen eidgenössischen Gerichten sowie einen zweiten zur Erhöhung des Frauenanteils in den technischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Berufen.
Der Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann darf nicht in jedem konkreten Fall ausser Kraft gesetzt werden. Insofern ist der Wahlvorschlag der Gerichtskommission nicht akzeptabel. Da dieser verfahrensmässig durch die Bundesversammlung nicht aufgestockt werden darf, wird die SP-Fraktion bei den nebenamtlichen Richterwahlen, bei der eben die Richterinnen fehlen, leer einlegen.