Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-14
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-14
Wortprotokoll
Die WAK hat die parlamentarische Initiative Stamm am 12. April dieses Jahres beraten. Sie wurde damals durch Lukas Reimann vertreten. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass das schweizerische Gesellschaftsrecht angepasst wird, und zwar explizit, wie der Titel besagt, auch wenn es Herr Kaufmann jetzt relativiert hat, nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip. Es sollen in der Schweiz Rechtsformen zugelassen werden, wie sie in anderen Ländern mit bekannten und namhaften Finanzplätzen zugelassen sind. Im Visier hat der Initiant insbesondere Trusts nach UK- und US-Recht. Ziel sei es, dem Schweizer Finanzplatz gleich lange Spiesse zu sichern.
Die Kommission hat der Initiative klar keine Folge gegeben, und zwar mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, und das aus folgenden Überlegungen: Es ist zunächst eigentlich unklar, was die Initiative formal überhaupt will. Lesen Sie einmal den Text. Die ablehnenden Gründe sind folgende:
1. Gesellschaften, die nach ausländischem Recht gegründet worden sind, können heute in der Schweiz bereits uneingeschränkt tätig werden. Mit den Regeln des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht sind sie anerkannt, insofern besteht also keinerlei Handlungsbedarf. Ich verweise dazu auch auf das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung in der Schweiz, das am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist. Ich verweise dazu auf die ausführliche Antwort des Bundesrates vom 6. Mai 2009 auf die Interpellation Schwaller 09.3211.
2. Wenn es um die Gründung geht, ist es in der Tat so, wie vorher gesagt worden ist: Die Schweiz kennt einen Numerus clausus der juristischen Personen, also eine abschliessende Regelung der Gesellschaftsformen. Es soll in der Tat nicht so sein, dass irgendeine Gesellschaftsform nach ausländischem Recht gewählt werden kann, die nicht ins schweizerische Recht überführt worden ist. Insofern ist natürlich die Forderung nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip gerade aus Sicht der SVP absolut unverständlich; ich verweise auf die vorhergehende Debatte zum Völkerrecht. Damit würden Sie in diesem Land eine grosse Rechtsunsicherheit schaffen. Aber ich will jetzt die Initiative nicht so bösartig interpretieren.
Wenn es aber darum geht, das Schweizer Recht anzupassen, dann hätten Sie, Herr Stamm, zumindest sagen müssen, in welche Richtung Sie gehen wollen. Sie sagen einfach, das Gesellschaftsrecht solle erweitert werden. Es gibt Tausende von Gesellschaftsformen auf der Welt. Es ist völlig unklar, worauf Sie abzielen. Ich verweise auch darauf, dass wir bereits zahlreiche parlamentarische Vorstösse haben, die teilweise vom Bundesrat geprüft werden, die in die Richtung gehen, das Gesellschaftsrecht zu erweitern, unter anderem ein Postulat Moret 10.3332 in unserem Rat und noch viele andere. Also besteht hier keinerlei Handlungsbedarf.
Nun zum Hintergründigen: Der Zweck der Initiative ist ja wahrscheinlich der folgende: Sie wollen Gesellschaften zulassen, bei denen nicht klar ist, wem die Eigentümerschaft zusteht; Sie wollen die Anonymität der Eigentümer schützen. Das ist wahrscheinlich der Zweck der Übung. Ich muss darauf hinweisen, Herr Stamm, dass wir das nicht wollen. Es steht auch klar im Widerspruch zur Weissgeldstrategie, die der Bundesrat ausgearbeitet hat; es steht klar im Widerspruch zu den Bemühungen im Kampf gegen die Geldwäscherei. Ich weise Sie darauf hin, dass die Groupe d'action financière bereits im Jahr 2003 Standards zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten auch im Bereich der Trusts verabschiedet hat. Das sind Bemühungen, die die Schweiz unterstützen muss; Ihre parlamentarische Initiative zielt genau auf das Gegenteil ab. Ich verweise auch nochmals auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Schwaller 09.3211.
Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten: Die Kommission bittet Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da sie keinen Handlungsbedarf sieht und da der Bundesrat in Bezug auf neue Gesellschaftsformen bereits eine Prüfung vornimmt. Die Kommission hat ihren Entscheid mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gefällt.