Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2010-09-14
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-14
Wortprotokoll
Wir führten im Juni 2009 in diesem Rat eine Sondersession zur Verschärfung des Strafrechts durch und überwiesen viele sinnvolle Vorstösse. Seither ist vonseiten der Politik leider fast gar nichts passiert. Der Ständerat hat noch nicht einmal alle Vorstösse behandelt. Diejenigen, die er behandelt hat, hat er lediglich in sogenannte Prüfungsaufträge umgewandelt, oder er hat sie abgelehnt. In dieser Zeit gab es jedoch viele neue Opfer, auch Opfer von Wiederholungstätern. Wir sind immer noch am Punkt, an dem wir unnötige Opfer in Kauf nehmen, an dem wir nicht das Menschenmögliche zu ihrem Schutz unternehmen.
2008 reichte ich die Motion 08.3033 zur Schaffung eines nationalen Registers für vorbestrafte Pädophile ein, die Sie vor einem Jahr ebenfalls unterstützten. Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen lehnte nun dieses Pädophilenregister mit der Begründung ab, die bestehenden Register reichten aus. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Wiederholungstätern und ihrer Familien. Mein Ziel war und ist es, Wiederholungstäter rascher zu erkennen und schneller zu ermitteln, um so möglichst zu verhindern, dass es weitere Opfer gibt. Dazu gehören verschiedene Elemente; eines davon ist ein Verzeichnis, in dem sachgerechte und relevante Informationen für Behördenvertreter aus Polizei, Justiz, Vollzug und weiteren berechtigten Ämtern verfügbar sind.
Ich fordere ein Täterregister für Pädophile, Sexualstraftäter und schwere Gewaltstraftäter. Darin sollen Täter gemäss Artikel 64 StGB verzeichnet werden. Warum habe ich Artikel 64 genommen? Es geht um die schlimmsten Delikte. Ich will also keine Bagatellen und Übertretungen registrieren. Ich wollte ausschliessen, dass dieses Register abgelehnt wird mit einer Begründung, wie wir sie z. B. von der Verwahrungs-Initiative und der Unverjährbarkeits-Initiative her kennen, wonach die Initiative nicht genau formuliert sei oder wonach nur Kinderschänder erfasst würden, jedoch nicht derjenige, der ein Kind umbringt.
Aber auch bei Vergewaltigern und gefährlichen Gewalttätern besteht Wiederholungsgefahr. Pro Jahr werden in der Schweiz etwa 600 Mörder, Vergewaltiger und Pädophile verurteilt. Der grösste Teil dieser Täter kommt wieder frei, sie werden nach Vollzug ihrer Strafe wieder in die Gesellschaft integriert. Ein Teil von ihnen wird, aus welchen Gründen auch immer, rückfällig, ihre Integration funktioniert nicht. Wir kennen mit der bedingten Entlassung und der Probezeit "Bewährungsmodelle": Verschiedene Vorfälle der Vergangenheit - ich erinnere hier beispielhaft an den Mord am Au-pair-Mädchen Lucie Trezzini - haben gezeigt, dass wir systemimmanente Probleme haben. Die besten Auflagen nützen nichts, wenn diejenigen, die sie kontrollieren sollten, nichts oder zu wenig darüber wissen.
Einem Straftäter Hafturlaub zu gewähren kann für dessen Resozialisierung sinnvoll sein. Nur sollte dann beispielsweise auch die Polizei darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dies wird heute nicht gemacht, weder wenn ein gefährlicher Täter Hafturlaub erhält, noch wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird. Die Meldung an die Polizei soll nicht gemacht werden, um den Täter zu schikanieren, sondern um den Anforderungen und Auflagen gerecht werden zu können. Dieser Informationsaustausch fand beim Mörder von Lucie nicht statt, obwohl er gegen die Bewährungsauflagen verstossen und Termine nicht wahrgenommen hatte. Es gibt x andere Fälle: Nehmen Sie als Beispiel den Kinderschänder Hartmann, von dem ich in diesem Rat auch schon erzählt habe - überall fehlende Informationen in den Systemen und unter den Behörden.
Das Strafregister Vostra gibt Auskunft über die Verurteilungen, beinhaltet aber nicht die genauen Tatumstände und Informationen darüber, wo die Täter wohnen oder wie sie aussehen. Daher fordere ich die Meldung von Arbeits- und Wohnort des Täters! Es stimmt, wir haben bereits viele Datenbanken, viele Register, viele Systeme. Was wir wirklich brauchen, sind aber nicht Dutzende von inkompatiblen und unzugänglichen Anwendungen, sondern eine Plattform, welche die involvierten Behörden - Justiz, Vollzug, Polizei, Bewährungshilfe, Fürsorge, aber auch andere - im sachgerechten und zweckbezogenen Informationsaustausch und somit in der effektiven Begleitung Entlassener unterstützt.
Wie Sie wissen, führt Deutschland derzeit eine Diskussion darüber, ob Sextäter in einer öffentlichen Datenbank registriert werden sollen. Auch viele Leute in der Schweiz unterstützen diese Forderung, und ich kann sie zu hundert Prozent verstehen. In der Bevölkerung herrscht Ohnmacht, dies haben wir nicht zuletzt bei der Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe gesehen. Die Politik muss endlich handeln! Sicherheit bzw. die Bevölkerung zu schützen ist die wichtigste Aufgabe des Staates!
Ich bin überzeugt, dass ein solches Täterregister, das verhältnismässig und datenschutzkonform ist, die Bevölkerung und potenzielle Opfer vor Wiederholungstätern schützt - und Täter auch vor sich selber.