Bäumle Martin · Nationalrat · 2010-09-14
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14
Wortprotokoll
Was wollen unsere parlamentarischen Initiativen? Das Bundesgesetz über die Luftfahrt, insbesondere die Bestimmungen über die Infrastruktur im dritten Abschnitt des Luftfahrtgesetzes, sollte zum Beispiel in Artikel 37 so ergänzt werden, dass die Objektblätter des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für die Landesflughäfen in einem einfachen Bundesbeschluss des Parlamentes genehmigt werden müssen.
Als Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt und aufgrund der nationalen verkehrspolitischen und finanziellen Auswirkungen, der grossen Anzahl Betroffener und der grundrechtlichen Relevanz ist der SIL von grosser Bedeutung. Mit den Objektblättern des SIL werden die Weichen für die Weiterentwicklung der Landesflughäfen in Bezug auf die räumliche Gestaltung, die Lärmimmissionen und weitere Immissionen, die wirtschaftliche Entwicklung, die Verkehrsentwicklung usw. für Jahre gestellt. Die gesetzliche Regelung wird dieser Bedeutung und dem langfristigen, auch verkehrspolitischen Einfluss nicht gerecht. In Erlassen auf Bundesebene finden sich in Bezug auf den SIL bzw. seine Auswirkungen nur rudimentäre Regelungen. Hinzu kommt, dass diese Objektblätter des SIL vom Bundesrat erlassen werden, wobei kein Rechtsweg besteht.
Das Parlament soll deshalb bei solch wesentlichen Entscheidungen ein Mitbestimmungsrecht haben, wie dies im Bereich des Baus und Erwerbs von Bahnlinien und bei der Festlegung der allgemeinen Linienführung von Nationalstrassen selbstverständlich ist. Das wäre wegen der verkehrspolitischen und der finanziellen Bedeutung mehr als gerechtfertigt und sollte deshalb auch bezüglich SIL gelten. Die Bundesversammlung hätte analog zu den Rahmenbewilligungen für Bau und Betrieb von Kernenergie-Anlagen als Genehmigungsinstanz das letzte Wort. Im Unterschied zur Regelung bei den Kernenergie-Anlagen schlagen wir aber vor, dass die Genehmigung die Form eines einfachen Bundesbeschlusses ohne Referendumsmöglichkeit hätte.
Die Kommission Ihres Rates hat dieses Anliegen leider nicht in die Beratung des Luftfahrtgesetzes aufgenommen, wo effizient hätte legiferiert werden können. Die Begründung schien mir nicht ganz klar. Der Inhalt des Anliegens und der jetzigen parlamentarischen Initiativen ging aber eben in eine andere Richtung als die Hauptpunkte der Vorlage, und offenbar wollte man die Vorlage nicht mit einem weiteren Punkt belasten. Dies war auch der Hauptgrund, warum wir in jener Debatte nicht einen Einzelantrag gestellt haben, der hier wohl chancenlos gewesen wäre. Es kann aber nicht sein, dass jetzt als Argument vorgebracht wird, das Anliegen könne nicht so kurze Zeit nach der Beratung des Luftfahrtgesetzes wieder vorgebracht werden, das sei nicht opportun. Es wird eben gerade wichtig sein, dieses Anliegen, das eben ein anderes Anliegen ist, jetzt in dieser Luftfahrtgesetzgebung neu aufzugleisen, dieses Thema jetzt anzugehen. Jetzt ist der SIL in seiner entscheidenden Phase.
Diese parlamentarischen Initiativen wurden anfänglich mit parteiübergreifender Unterstützung gestartet. Die Absicht war klar: Weil alle Landesflughäfen betroffen sind, haben eigentlich alle Regionen ein Interesse daran. In den letzten Monaten ist bei mir jedoch der Eindruck entstanden, dass die Initiativen zunehmend zu Einzelanliegen von Frau Leutenegger Oberholzer und mir verkommen sind, was ich sehr bedauere, weil das nämlich der Wichtigkeit, der Dringlichkeit und der Grundsätzlichkeit dieser Frage nicht gerecht wird.
Ich bitte Sie also, unseren beiden parlamentarischen Initiativen heute Folge zu geben und diesem wichtigen Inhalt noch eine Chance zu geben, diesen zu legiferieren, und zwar noch rechtzeitig, bevor der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt festgelegt ist.