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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-14

Wortprotokoll

Ich möchte nicht mehr lange auf die Geschichte des Mietrechts in den letzten zwanzig, dreissig Jahren zurückblenden; der Kommissionssprecher hat sie einlässlich und korrekt wiedergegeben. Ich glaube, Sie haben heute tatsächlich die Chance, dieses seit Jahren hängige Thema endlich, endlich einer Lösung zuzuführen und damit auch die Debatte abzuschliessen. Es wurde ja auch politisch immer wieder mit Vorstössen gefordert, wir müssten die Mieten endlich vom Hypothekarzins abkoppeln.

Schauen Sie, ich verfolge das Ganze jetzt seit Jahren, und es ist leider so, dass Mieter- und Vermieterverbände nach wie vor in vielen Punkten zerstritten sind. Sie finden keinen Konsens, wie es die Sozialpartner in der Regel schaffen, sondern scheitern immer wieder an gewissen einzelnen Artikeln. Deshalb bin ich überzeugt: Es liegt an Ihnen, an der Politik, jetzt den Verbänden zu helfen, im Interesse der ganzen Schweiz eine verträgliche Lösung zu finden. Wir hatten seinerzeit eine unterschriebene Vereinbarung, das ist so. Sowohl alt Nationalrat Steiner vom HEV wie auch Nationalrat Sommaruga Carlo haben sie unterzeichnet. Ich denke, man kann sich nicht nachher entschuldigen und sagen, die Mitglieder des eigenen Verbands seien vielleicht dagegen. Ich gehe schon davon aus, dass Präsidenten und Direktoren eine gewisse Kompetenz haben. Solches muss man vorher klären und nicht nachher, sonst wäre jeder Vergleich und jede Vereinbarung eigentlich von vornherein infrage gestellt.

Was mich mehr beschäftigt, ist eigentlich die Frage, wie die Situation auf dem Wohnungsmarkt Schweiz denn heute ist. In dem Zusammenhang möchte ich auf die Aussage von Nationalrat Schwander eingehen. Er sagte, es bestehe kein Handlungsbedarf. Wenn ich mir den Wohnungsmarkt insgesamt ansehe, stelle ich fest, dass im Juni 2009 die Leerwohnungsquote 0,9 Prozent betrug; das ist sehr, sehr niedrig. Wir haben sodann im Kanton Zürich und im Kanton Genf akzentuiert Extremsituationen: In der Stadt Zürich standen gerade einmal 135 Wohnungen leer, was einer Quote von 0,07 Prozent entspricht, und in Genf haben wir ein ebenfalls sehr tiefes Niveau von 0,23 Prozent. Das ist der grösste Treiber, die Hauptursache für hohe Mietzinse. Wenn das Angebot an Wohnraum in einem beträchtlichen Mass beschränkt ist, werden die Mietzinse weiter ansteigen, das ist klar. Das ist auch passiert: Zwischen 2004 und 2009 sind die Preise von Miet- und Eigentumsobjekten in der Agglomeration Genf im Schnitt um 23 Prozent, in Lausanne um 18 Prozent, in Zug um 17 Prozent, in Zürich um 12 Prozent und in Bern um 7 Prozent gestiegen. Das muss uns beschäftigen.

Wie können wir die Entwicklung wieder auf vernünftige Werte zurückführen? Sie gehen sicher mit mir einig, dass wir diese Situation nicht einfach über staatliche Subventionen, etwa für den Wohnungsbau, lösen können. Unsere Aufgabe ist es, genügend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, und zwar nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Städten und Agglomerationen. Hier ist das Mietrecht in einer Zwickmühle. Es geht darum, beiden Interessen gerecht zu werden, also einerseits Investoren, Immobilienunternehmen und Vermietern Anreize zu bieten und andererseits gerechte, stabile und durchschaubare Preise für Mieter zu ermöglichen.

Der vorliegende Mietrechtsentwurf kommt diesen Anforderungen trotz des Spannungsfeldes ziemlich nahe. Frau Nationalrätin Thanei hat zu Recht gesagt, einen Idealzustand werde es nie geben. Aber alles, was die heutige Situation verbessert, ist zu begrüssen. Mit diesem Mietrechtsentwurf wird die Koppelung an den Hypothekarzinssatz aufgegeben. Auf der einen Seite erfolgt mit dem Vergleichsmietemodell eine Marktabbildung für den Anfangsmietzins, die die Lage, die Infrastrukturen und eben auch das Angebot berücksichtigt. Auf der anderen Seite gibt es, wenn sich die Parteien auf einen Mietzins geeinigt haben, eine stabile Situation und Rechtssicherheit, weil dann im Grundsatz die Indexierung zum Tragen kommt. Somit ist es für die Vermieterseite wichtig, zu Beginn eines Mietverhältnisses mit der Vergleichsmiete und mit mehr Markt ihre Interessen darzulegen. Gegen Missbräuchlichkeit enthält das Gesetz aber eben auch Schwellen. Und wenn man sich geeinigt und den Vertrag unterschrieben hat, kann sich der Mieter während des Mietverhältnisses auf relative Stabilität verlassen, selbstverständlich mit der Ausnahme von Anpassungen bei Investitionen, die wertvermehrender Natur sind.

Dieses Modell führt zu einem Abbau der Spannung zwischen den verschiedenen Interessen. Es führt einerseits dazu, dass wir im Wohnungsbau genügend Investitionen haben und somit ein Angebot vorhanden ist, das nicht preistreibend ist. Andererseits kann sich die Mieterschaft gegen eine marktmässig orientierte oder von der Vermieterschaft nach oben getriebene Entwicklung der Mietzinse wehren.

Herr Schwander, ich bin einverstanden mit Ihnen: Hohe Bodenpreise, hohe Baukosten spielen eine Rolle. Aber sie werden ja gerade im Bereich der Vergleichsmiete in die Mietzinsgestaltung einbezogen. Somit ist Ihr Einwand meines Erachtens nicht behelflich. [PAGE 1219]

Herr Sommaruga sagt, das Mietzinsniveau habe nicht stabilisiert werden können, deshalb müsse man die Revision ablehnen. Ich muss schon sagen: Das heutige Mietrecht hat seine Mängel und hat nicht zu einer stabilen Situation geführt. Da müssen Sie sich doch etwas Besseres wünschen. Bei Ihrer Erfahrung in Genf müsste das lange Verbleiben beim Status quo eigentlich schon Grund genug dafür sein, jetzt nach einer besseren Lösung zu suchen.

Herr von Graffenried hat zu Recht auf die Hypothekarzinssituation hingewiesen. Es ist doch ein Faktum, dass wir derzeit in einer Tiefzinssituation leben. Wir alle wissen, dass die Zinsen in den nächsten zwei, drei, vier Jahren völlig anders aussehen werden. Wie erklären Sie den vielen Mietern und Mieterinnen, dies vor allem an die Adresse der SP, dass jedes Viertelprozent an Hypothekarzinserhöhung zu einer Mietzinserhöhung von 3 Prozent führt? Die Teuerung kommt noch hinzu. Mit dem neuen Recht kann lediglich die Teuerung überwälzt werden. Das ist doch schon wegen des Trends in den nächsten Jahren ein Grund, auf die Entkoppelung vom Hypothekarzins einzusteigen.

Sie können sich weiterhin streiten: Ist jetzt der Idealzustand beim Index eine Berücksichtigung zu 100 Prozent, oder ist es - so, wie es Bundesrat und Ständerat vorsehen, ohne die Energiepreise, die sowieso zu 100 Prozent überwälzt werden - eine Berücksichtigung zu 90 Prozent? Das ist für den Bundesrat wirklich nicht das wesentliche Element. Wir haben Ihnen dargelegt, auch durch Fallstudien, rückwirkend auf zehn, zwanzig Jahre, dass die Differenz effektiv minimal ist, wenn man es auf die Länge und mit den Teuerungsschwankungen, die wir kennen, ausrechnet. Das ist wirklich nicht des Pudels Kern. Ich bin dankbar, wenn Sie eine Lösung finden. Ob sie dann bei 90 oder bei 100 Prozent liegt, ist wirklich nicht wesentlich. Wesentlich ist der Systemwechsel, wesentlich ist die Entkoppelung vom Hypothekarzins.

Deshalb bitte ich Sie dringend: Übernehmen Sie diese politische Verantwortung, helfen Sie den Organisationen, hier einen Kompromiss zu finden. Es bleibt immer ein Kompromiss. Es ist eben auch wichtig, dass es ein Kompromiss ist, weil wir nicht wollen, dass einseitig nur Vermieter- oder einseitig nur Mieterinteressen im Vordergrund sind. Diese Lösung ist ausgewogen. Treten Sie deshalb auf die Vorlage ein.