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Müller Philipp · Nationalrat · 2010-09-20

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-20

Wortprotokoll

Die Fraktion der FDP-Liberalen tritt auf die Vorlage ein. Wir unterstützen alles, was zielgerichtet ist, was im Asyl- und Auslieferungsbereich die Verfahren beschleunigt und einen pragmatischen Vollzug ermöglicht.

Die Vorlage weist drei Elemente auf. Die Beschleunigung und der Aktenbeizug sind unbestritten, das war auch im Ständerat bereits so. Umstritten ist der Zugang zum Bundesgericht in einzelnen Fällen. Der Zugang zum Bundesgericht kann aber nur dann erfolgen, wenn eine Parallelität zwischen Auslieferungs- und Asylverfahren vorliegt. Es geht also nur um eine sehr beschränkte Zahl von Fällen, die davon betroffen sind. Das Bundesgericht muss mit dieser Vorlage auch nicht in der Lage sein, materielle Asylentscheide zu fällen. Das macht die Vorinstanz, also das Bundesverwaltungsgericht, oder allenfalls das Bundesamt selber. Das Bundesgericht nimmt nur die Koordination vor. Es prüft also nur, welcher Weg letztendlich entscheidend ist. Bekanntlich wird oft ein Asylgesuch eingereicht, damit man sich einer strafrechtlichen Auslieferung entziehen kann, auch wenn zuvor kein Asylgrund geltend gemacht worden ist. Diese Ausflucht verzögert den Vollzug einer rechtsstaatlichen Massnahme naturgemäss erheblich. Die bisherige Lösung mit getrennten Verfahren hat in einzelnen Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Das kann auch nicht im Interesse der betroffenen Personen sein. In diesem Sinne ist die Vorlage im Vollzugsbereich eine Verbesserung.

Bezüglich Beschleunigung setze ich allerdings Fragezeichen. Wir können schon Fristen ins Gesetz schreiben und auch versuchen, sie durchzusetzen. Ich bin vom tatsächlichen Beschleunigungseffekt aber nicht überzeugt. Denn wenn die Gerichte nicht wollen, geht es auch nicht vorwärts. Mehr als Ordnungsfristen kann man ja den Gerichten nicht geben. Zwingende Fristen für die Behandlung der Fälle sind nicht möglich. Aufschlussreich ist bei der Vorlage zudem, dass die Kantone und die Gerichte diese Vorlage begrüssen, also all jene Kreise, die sich sozusagen an der Front mit diesen Problemen befassen müssen.

Die Fraktion der FDP-Liberalen unterstützt die Vorlage ohne Änderung.