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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2010-09-20

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-09-20

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden ausser bei Artikel 960e grundsätzlich den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen, und ich werde darauf verzichten, bei den einzelnen Artikeln jeweils noch einmal das Wort zu ergreifen.

Das heute geltende Rechnungslegungsrecht ist veraltet, das ist wohl unbestritten. Wir begrüssen denn auch dessen umfassende Revision und teilen die Auffassung des Bundesrates, dass es richtig ist, die Anforderungen an die Rechnungslegung grundsätzlich zu erhöhen, ist doch ein zeitgemässes und gutes Rechnungslegungsrecht auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz bzw. dessen Qualität von grosser Bedeutung. Es spielt nicht zuletzt im internationalen Vergleich eine bedeutende Rolle. Auch die Unternehmen selbst haben ein Interesse an einer guten Rechnungsführung und Rechnungsstelle. Dabei sind die grundlegenden Zielsetzungen der Gesetzesreform für uns klar: Vereinfachung, Transparenz, faire Präsentation, das aber ohne unverhältnismässige Mehrbelastung insbesondere der KMU.

Ich möchte zwei für die BDP besonders wesentliche Punkte für die Neuregelung des Rechnungswesens hervorheben: [PAGE 1367]

1. Ein einheitliches, einfaches System für alle Rechtsformen vorzusehen macht Sinn. Der Entwurf beinhaltet denn auch ein rechtsformneutrales Konzept entsprechend dem geltenden System der Revisionspflicht. Unsere Kommission folgt diesem Vorschlag. Generell unterschiedliche Vorschriften wären sachlich kaum zu begründen und würden zweifellos zu schwierigen Abgrenzungs- und Interpretationsfragen führen. Klar ist natürlich, dass spezialgesetzliche Bestimmungen immer vorbehalten bleiben.

2. Wichtig ist dann aber, dass nach Unternehmensgrösse differenziert wird. Entscheidend ist für uns nämlich, dass der zusätzliche Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum zusätzlichen Nutzen steht und dass insbesondere für die KMU keine neuen, administrativ unverhältnismässigen Belastungen entstehen. Das heisst, dass es nicht einfach ein Rechnungsmodell für sämtliche Unternehmen geben kann und darf - das wäre sicher nicht zielführend. Es braucht verschiedene Standards, das heisst, die Anforderungen werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmen differenziert. So soll der jährlich vorzulegende Geschäftsbericht bei den KMU nur aus der Jahresrechnung, also aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang, bestehen; der im geltenden Recht vorgesehene Jahresbericht, der bisherige Lagebericht und die Angaben zur Durchführung einer Risikobeurteilung sollen für die KMU neu entfallen.

Das neue Rechnungslegungsrecht bringt damit eine erhebliche Erleichterung für die KMU, während grössere Unternehmen strengeren Vorschriften unterworfen werden. Da brauchen wir auch entsprechend höhere Standards, um nicht zuletzt auch an der Börse das nötige Vertrauen zu schaffen. Eine Rechnungslegung nach internationalen Standards ermöglicht es zudem, dem international immer stärker geforderten Anspruch auf eine faire Präsentation Rechnung zu tragen und damit letztlich einer Darlegung der wirtschaftlichen Lage, die den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Wir begrüssen sodann die Beschlüsse und Anträge unserer Kommission ausdrücklich, die Definition für die grösseren Unternehmen an den Zahlen 20, 40 und 250 zu messen, also 20 Millionen Franken Bilanzsumme, 40 Millionen Umsatzerlös und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, und das in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Damit ist unseres Erachtens auch die KMU-Tauglichkeit des neuen Rechnungslegungsrechts gewährleistet, und es wird insgesamt auch der Angst vor viel zusätzlichem administrativem Aufwand Rechnung getragen.

Abschliessend möchte ich noch festhalten, dass wir froh sind, dass wir diesen Teil der Aktienrechtsvorlage bereits jetzt behandeln können und durch dieses Vorziehen allen Unternehmen auch genügend Zeit geben, entsprechende Anpassungen rechtzeitig auf das Inkrafttreten der Gesetzesrevision vorzubereiten und vornehmen zu können.

Aus den dargelegten Gründen wird die BDP-Fraktion auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen.