Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-20
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Was ist eigentlich der Zweck der Rechnungslegung? Die Rechnungslegung ist nicht einfach Schikane - z. B. gegenüber den KMU -, sondern sie hat eine wichtige rechtspolitische und betriebswirtschaftliche Funktion. Die Rechnungslegung soll möglichst wahrheitsgetreu über die Situation der Unternehmung Auskunft geben. Daran haben nicht nur die Unternehmung selbst bzw. ihre Eigentümer und Eigentümerinnen, sondern auch die sogenannten Stakeholders, also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die öffentliche Hand, die Gläubigerinnen und Gläubiger usw., ein Interesse.
Die SP-Fraktion ist klar für Eintreten auf das neue Rechnungslegungsrecht. Wir begrüssen diese Revision, weil das geltende Recht sehr lückenhaft ist, wenig Rechtssicherheit schafft - es enthält wenig Bestimmungen - und weil unklar ist, ob die Bestimmungen im Aktienrecht auch für andere Rechtsformen gelten. Für uns sollen die Grundsätze der "true and fair presentation" gelten, wie sie auch in der Botschaft festgehalten sind. Es ist für uns wichtig, dass wir eine Regelung haben, die unabhängig von den Rechtsformen für alle Unternehmungen gilt. Es ist auch wichtig, dass wir je nach Grösse der Unternehmung unterschiedliche Anforderungen formulieren - die Schwellenwertdiskussion werden wir nachher noch führen. Die Umstellung muss zudem steuerneutral erfolgen, und die Rechnungslegung soll anerkannten Standards folgen.
Zur abschliessenden Wertung: Wir erachten es als richtig, dass wir anstelle der bisherigen, lückenhaften Regelungen die Rechnungslegungsregeln jetzt im Rahmen des OR in einem formellen Gesetz verankern. Die Vorlage des Bundesrates, die - das sieht man vor allem, wenn man auch noch die Vor-Vorentwürfe anschaut, die immer wieder auf Eis gelegt wurden - eine sehr lange Vorgeschichte hat, entspricht diesen Grundsätzen. Wir begrüssen es, dass diese Vorarbeiten endlich zum Abschluss gekommen sind.
Wenn wir uns jetzt die Kommissionsberatungen und auch den Beschluss des Ständerates vor Augen führen, muss ich aber gleichzeitig feststellen, dass die Vorlage des Bundesrates massiv aufgeweicht worden ist, und das alles unter dem Titel "Schutz der KMU". Was sind nun KMU? Ich stütze mich auf die Angaben, die in der Kommission vonseiten der Verwaltung gemacht wurden; die Verwaltung stützte sich ihrerseits auf die Mehrwertsteuerstatistik und auf Angaben des Bundesamtes für Statistik. Wer hier von KMU spricht, muss sich im Klaren sein, dass 98 Prozent der Schweizer Unternehmen einen Umsatz von weniger als 20 Millionen Franken und weniger als 50 Vollzeitstellen haben. Es ist also eine absolute Minderheit der rund 500 000 Unternehmungen, die dieser Regulierung überhaupt unterstellt wird.
Wo sind nun die grossen Sündenfälle in der Kommission passiert? Der grösste Sündenfall ist meines Erachtens, dass man die Pflicht zur ordentlichen Revision, die erst seit 2008 in Kraft ist und über die wir in der Kommission für Rechtsfragen gerungen haben, nun wieder aufweichen will. Die Grenzwerte, die in Artikel 727 OR fixiert sind, werden nun erneut angehoben, und die Revisionspflicht wird damit faktisch ausgehebelt. Wir werden die Diskussion dazu im Detail noch führen. Für uns ist das nicht tragbar, für uns ist allein dieser Punkt ein Grund, die Vorlage nachher abzulehnen, wenn das durchkommen sollte.
Weiter wurden die Schwellenwerte für Unternehmungen, die der Pflicht zur Rechnungslegung und Buchführung unterstehen, massiv heraufgesetzt, und zwar von 100 000 auf 250 000 Franken Umsatz für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Wie ich feststellen muss, kommt jetzt sogar noch ein Einzelantrag, der diese Schwelle auf 500 000 Franken heraufsetzen will. Damit schaffen Sie - ich glaube, der Antrag ist von Herrn Loepfe - gleichsam eine Vorgabe, dass wir die Buchführungspflicht gesetzlich überhaupt nicht mehr verlangen. Das kann es ja nicht sein!
Aufgeweicht wurde die Vorlage auch bei der Frage der Transparenz über die Auflösung der stillen Reserven und bei der Bewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten. Auch hier macht die Kommission einen massiven Schritt zurück, weg vom Grundsatz der "true and fair presentation". Ich bitte Sie, diese Korrektur wieder rückgängig zu machen und zur Fassung des Bundesrates zurückzukehren.
Anlass zu grossen Fragen gibt die Aufweichung der Minderheitenrechte: Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen hat offenbar nicht zur Kenntnis genommen, dass der Minderheitenschutz bereits im geltenden Aktienrecht sehr prekär ist, und will jetzt sogar noch die Vorgaben des Bundesrates, die den Minderheiten gewisse Rechte geben, aufweichen.
Dann noch zur Konzernrechnung: Die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung gipfelt in einem Sonderzüglein für Genossenschaften, Stiftungen und Vereine. Dabei bitte ich Sie, dann im Detail zu bedenken, dass es in der Schweiz durchaus sehr grosse Genossenschaften, Vereine und Stiftungen gibt.
Auf der anderen Seite hatte die Kommission keinerlei Gehör für zukunftsweisende Neuerungen in der Rechnungslegung. Ich verweise dabei insbesondere auf den Minderheitsantrag von Graffenried, der einen Nachhaltigkeitsbericht verlangt. Ich verweise auch auf das Begehren, bei länderübergreifenden Konzernen ein Country-by-Country-Reporting, also ein länderspezifisches Reporting, einzuführen, ein Begehren, das Entwicklungshilfeorganisationen seit Langem stellen.
Zum Schluss: Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und alle Verschlechterungen, die die Kommission für [PAGE 1366] Rechtsfragen vorgenommen hat, sowie alle Aufweichungen abzulehnen und zukunftsweisenden Forderungen im Rechnungslegungsrecht zuzustimmen.