Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2010-09-21
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21
Wortprotokoll
Die Argumentation, die Herr Killer vorgetragen hat, leuchtet auf den ersten Blick durchaus ein. Nun sehen Sie aber, dass der Ständerat eine Abänderung der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen hat. Meine Frage an Herrn Bundesrat Leuenberger, nachdem Herr Killer auf die Gebührenverordnung des Bundes verwiesen hat, ist die folgende: Ist es so, dass der Bund im Detail eine Rechtsgrundlage in einem Gesetz braucht, um im Bereich, in dem wir hier jetzt legiferieren, eine Gebühr einziehen zu können, oder reicht, wie Herr Killer gesagt hat, die Gebührenverordnung im Grundsatz eigentlich, um diese Abgaben einzuziehen und die Kosten zu überwälzen?
Grundsätzlich habe ich aus Ihrem Votum, Herr Killer, herausgehört, dass Sie hier durchaus das Verursacherprinzip anwenden wollen. Sie sind aber der Meinung, dass es vollumfänglich über die Gebührenverordnung abgegolten werden könne. Wenn dem so ist, haben Sie Recht.
Meine Frage geht an Herrn Bundesrat Leuenberger.