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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2010-09-21

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21

Wortprotokoll

Der neue Artikel 108a ist tatsächlich die letzte Differenz in der vorliegenden Teilrevision des Luftfahrtgesetzes. Es ist von allen Seiten unbestritten, dass die Sicherheit in der Luftfahrt eine grosse Rolle spielt und sehr wichtig ist. Ob aber eine Überregulierung zu mehr Sicherheit führt, wage ich zu bezweifeln. Es ist natürlich verständlich, dass die Akteure, welche von diesem Gesetz betroffen sind, möglichst rasch über eine verabschiedete Gesetzesrevision verfügen möchten; doch es kann nicht sinnvoll sein, die Gefahr einer Überregulierung durch die offene Formulierung im vorliegenden Gesetz nicht zu diskutieren, nur um das Gesetz möglichst rasch über die Bühne zu bringen.

Bei diesem Artikel wurde vom Ständerat eine Differenz geschaffen, damit sich unser Rat noch einmal Gedanken darüber macht. Das haben wir in einer breiten Diskussion in der Kommission getan. Ich beantrage Ihnen genau deshalb mit meinem Minderheitsantrag II die vollständige Streichung dieses neuen Artikels 108a. Die Schweiz ist nämlich im Jahr 2008 der Easa beigetreten und übernimmt folglich alle Sicherheitsbestimmungen dieser Agentur. Es ist deshalb nicht sinnvoll, dass der Bundesrat Easa-Vorschriften oder Easa-Standards verschärfen kann. Verbindliche Vorschriften können ja auch nicht entschärft werden. Warum also soll der Bundesrat zusätzliche technische Normen bezeichnen können, wie es in Absatz 2 dieses Artikels vorgesehen ist?

Der Nationalrat hat in der ersten Runde die Absätze 2 und 3 von Artikel 108a bewusst gestrichen, weil der Bundesrat nicht noch zusätzliche Normen bezeichnen soll. Wie uns der Bazl-Direktor, Herr Müller, in der Kommission erläuterte, ist es kein Geheimnis, dass sogar die Luftfahrtbehörden Mühe haben, alle Regulierungen, die von der Easa und von der Icao auf die Staaten niederprasseln, zu verarbeiten. Was also sollen noch mehr Regulierungen?

Auch wenn es nur internationale Empfehlungen sind, stellt sich die Frage, ob das Bazl - vermutlich dann noch als die einzige staatliche Behörde - diese Empfehlungen in Vorschriften umwandeln soll. Ich vertraue zwar dem amtierenden Direktor des Bazl, Herrn Müller, hat er uns doch versichert, nur in der Not zu regulieren. Es wird aber irgendwann einmal wieder einen anderen Direktor geben, welcher Überregulierung dann vielleicht stärker gewichten wird. Wir dürfen doch nicht etwas in ein Gesetz aufnehmen, nur weil der [PAGE 1390] aktuelle Direktor versichert, keine Überregulierungen vornehmen zu wollen.

Nachdem wir in der Kommission über die widersprüchliche Formulierung von Absatz 1 gemäss Bundesrat und über die Formulierung gemäss unserem letzten Ratsbeschluss bezüglich Standards, Vorschriften und Empfehlungen intensiv diskutiert haben, scheint es mir umso klarer, dass der Streichungsantrag eine klare Lösung ist.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II auf Streichung des gesamten neuen Artikels 108a zu unterstützen.