Kaufmann Hans · Nationalrat · 2010-09-21
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21
Wortprotokoll
Ich spreche als Initiant und zugleich als Minderheitsvertreter. Mit meiner parlamentarischen Initiative "Rechts- und Amtshilfe nur bei Betrug" will ich in Artikel 32a der Bundesverfassung festschreiben, dass nur bei Betrug Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen geleistet wird.
Im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission will ich die klare Trennung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug auch gegenüber dem Ausland aufrechterhalten. Solange dem Ausland andere Mittel wie die Verrechnungssteuer zur Verfügung stehen, um das Steuersubstrat zu sichern, besteht für mich keine Notwendigkeit, den Privatsphärenschutz, wie er in unserer Bundesverfassung garantiert ist, aufzugeben. Ich bin der Meinung, dass die Rechtssicherheit wiederherzustellen ist und der Privatsphärenschutz auch für Bankdaten gilt.
Es kann auch nicht sein, dass wir zum Beispiel die Zahlstellensteuer an die EU abführen und dennoch in Steuerangelegenheiten Rechts- und Amtshilfe leisten. Man hat uns bei den Diskussionen um die Bilateralen II schliesslich hoch und heilig versichert, dass unser Bankgeheimnis gesichert sei, wenn wir das Zahlstellensteuer-Abkommen annähmen.
Ich will auch nicht, dass fremde Staaten ihre Steuerhoheit auf die Schweiz ausdehnen, wie wir dies zum Beispiel bei den USA zulassen. US-Bürger, die in der Schweiz wohnen, bleiben weiterhin in den USA steuerpflichtig, und wir müssen für sie Rechts- und Amtshilfe leisten. Das geht offensichtlich so weit - ein entsprechender Vorstoss wird im Moment von Nationalrätin Fiala vorbereitet -, dass Sie, wenn Sie von einem anderen Schweizer amerikanische Wertschriften erben, auch als Schweizer in den USA plötzlich erbschaftssteuerpflichtig sind, selbst wenn Sie und auch der Erblasser nie in Amerika waren. Eigentlich müssten wir dann auch Rechts- und Amtshilfe leisten. Das ist doch völlig daneben!
Nur wo Betrug stattgefunden hat, was etwa bei gefälschten Geschäftsbüchern, zum Beispiel bei Mehrwertsteuerhinterziehung, der Fall ist, soll Rechts- und Amtshilfe geleistet [PAGE 1420] werden. Ich bitte Sie um Unterstützung dafür, auch gegenüber dem Ausland wieder Rechtssicherheit zu schaffen: keine Rechts- und Amtshilfe bei Steuerhinterziehung, sondern nur bei Betrug.