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Stähelin Philipp · Ständerat · 2001-03-07

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-07

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat den Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat und den Jahresbericht der Delegation beim Europarat gemeinsam behandelt. Erlauben Sie mir, dass ich auch zusammenfassend darüber rapportiere.

Der Europarat hat mit der Öffnung des europäischen Ostens klar an Bedeutung gewonnen. Seine Mithilfe bei der Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in den so genannten Transitionsländern ist bedeutend. Seine Rolle als paneuropäisches Forum gewinnt weiter an Gewicht. In diesem Sinne dürfen wir die Aufnahme zweier weiterer Staaten, Armenien und Aserbaidschan, zu Beginn des laufenden Jahres vermerken - mit Befriedigung hinsichtlich der weiteren Abdeckung Europas, mit einer gewissen Besorgnis in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte in diesen Ländern, die sich weiterhin feindlich gesinnt sind. Unsere Hoffnung geht dahin, dass der Europarat hier auch verbindend und vermittelnd helfen kann, sodass die Zukunft in dieser entfernten, aber diffizilen Ecke unseres Kontinentes gemeinsam und nicht gegeneinander angegangen wird.

Ähnliche Probleme werden sich im Übrigen bei der pendenten Aufnahme von Bosnien-Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien stellen. Auch hier wird es um die Herausforderung gehen, zwei noch fragilen Staaten zukunftsträchtigen Halt zu bieten.

Durchaus dornenreicher und nur zögerlich entwickelt sich im krisengeschüttelten Kaukasus die Tschetschenienproblematik in eine gute Richtung. Die Behandlung Russlands, das seine Soldateska in Tschetschenien nur ungenügend im Zaum hält und trotz allen anders lautenden Beteuerungen immer wieder Menschenrechtsverletzungen zulässt, durch den Europarat ist leider alles andere als widerspruchsfrei und droht deshalb dem Ansehen und dem Gewicht des Europarates Schaden zuzufügen. Der Seiltanz zwischen Einbindung und wirkungsvoller Ermahnung, ja Sanktionierung Russlands ist allerdings ein schwieriger. Der Europarat bleibt für die Schweiz selbst ein wichtiger Ort, weil sie als Nichtmitglied der EU - nach wie vor - hier ihre Vorstellungen zur europäischen Politik einbringen kann, Gesprächspartner findet und bei der Ausarbeitung von europäischen Konventionen und Empfehlungen mitwirken kann. Die Bedeutung des Europarates für die Schweiz könnte eine weitere Qualität erhalten, wenn er auch als Regionalorganisation der Uno anerkannt würde und hier nicht nur Beobachterstatus genösse. Zurzeit sind in dieser Hinsicht noch informelle Gespräche zwischen den Sekretariaten des Europarates und der Uno im Gange.

Ein Kernstück des Europarates und seiner Tätigkeit bildet die EMRK und deren Weiterentwicklung. Dabei führt die Statuierung einer Charta der Grundrechte durch die EU zu Doppelläufigkeiten und begründeter Unruhe. Die Charta wurde am Nizza-Gipfel der EU auf einer politischen Ebene angenommen, ohne dass sie dadurch bereits zum rechtlich verpflichtenden Instrument geworden wäre.

Möglicherweise könnte sie Eingang in eine künftige europäische Verfassung finden, was wiederum zu Reibereien [PAGE 31] zwischen den Rechtsprechungssystemen von Strassburg und Luxemburg führen könnte. Es werden deshalb Lösungen angestrebt, die insbesondere dahin zielen, die EU insgesamt - und nicht nur ihre Mitgliedstaaten - zur Trägerin der EMRK zu machen. Zwei oberste Gerichte in Europa, welche die gleichen Fragen entscheiden und zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können, sind nicht das Gelbe vom Ei. Die technischen und politischen Probleme sind allerdings bedeutend, die Arbeit an einer Lösung ist deshalb auch vonseiten der Schweiz nahe und kreativ zu begleiten.

Bei der Weiterentwicklung der EMRK stellt sich auch die Frage, ob der Regelung des Asylrechtes ein Zusatzprotokoll zu widmen sei. Die Mitgliedstaaten beurteilen dies negativ, weil eine solche Regelung dazu führen müsste, dass der nationale Rechtsweg in Asylsachen nach Strassburg weiterweisen würde. Dies würde zu einer untragbaren Verlängerung der Verfahrensdauern führen und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter überlasten. Die EMRK gewährt im Übrigen den Asylbewerbern schon heute eine Reihe insbesondere von Verfahrensgarantien.

Die Überlastung des Gerichtshofes stellt ein überaus ernstes Problem dar. Der Präsident des Gerichtshofes, der Schweizer Professor Wildhaber, hat auch unsere Delegation nachdrücklich darauf hingewiesen. Heute sind rund 15 000 Verfahren hängig. Es wird mit künftig 20 000 Neueingängen jährlich gerechnet. Anzumerken ist, dass der Gerichtshof immerhin Oberinstanz für 43 Staaten mit rund 800 Millionen Einwohnern ist.

Wenn der Gerichtshof nicht mehr imstande ist, seinen Aufgaben gründlich und innert nützlicher Frist nachzukommen, leidet seine Glaubwürdigkeit, da er ja selbst über ungebührliche Verfahrensdauern in seinen Mitgliedstaaten zu entscheiden hat.

Das Ministerkomitee hat inzwischen eine hochkarätige Arbeitsgruppe eingesetzt, welche bis Ende September dieses Jahres Vorschläge zu unterbreiten hat. Die Schweiz unterstützt diese Bemühungen nach Kräften.

Unsere Kommission hat von den beiden uns vorliegenden Berichten Kenntnis genommen und beantragt Ihnen dasselbe.