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preparatory:AB 112474

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-27

Wortprotokoll

Angesichts des öffentlichen Interesses an einer effizienten und effektiven Strafverfolgung kommt in der heutigen Informationsgesellschaft dem Mittel der Fernmeldeüberwachung eine entscheidende Bedeutung zu. Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) soll auch der zunehmenden Bedeutung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes Rechnung getragen werden. Daher soll unter anderem die heutige rechtliche Grundlage des Verarbeitungssystems in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im Rahmen der Büpf-Totalrevision neu auf Gesetzesstufe gestellt werden.

Beim zu beschaffenden Interception System Schweiz (ISS) handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung für das heute in Betrieb befindliche Verarbeitungssystem. Die Funktionalität des zu beschaffenden ISS-Systems stimmt mit derjenigen des abzulösenden Systems überein. Das zu beschaffende System entspricht den Anforderungen bzw. den Vorgaben des heute geltenden Rechts und kann deshalb unter heute geltendem Recht beschafft und in Betrieb genommen werden. Entsprechend erfolgt die Beschaffung unabhängig von der Revision des Büpf als Ersatz für das aktuelle System, welches am Ende seiner Lebensdauer angelangt ist.

Das ISS muss jedoch auch in der Lage sein, den zusätzlichen Anforderungen bzw. Vorgaben zu entsprechen, welche das künftige Büpf möglicherweise mit sich bringen wird. Das ISS kann daher wenn nötig nachträglich, also nach erfolgter Inkraftsetzung des revidierten Büpf, an dessen Anforderungen angepasst werden.

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