Lexipedia

Frick Bruno · Ständerat · 2001-03-07

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-07

Wortprotokoll

Im heutigen Zeitpunkt eine Beurteilung des aussenpolitischen Berichtes vorzunehmen verlangt zweierlei: zum Ersten den Bericht als Grundlage der Aussenpolitik des Bundesrates zu betrachten; zum Zweiten aber auch, nach dem 4. Mai 2001 die aktuelle europapolitische Situation einer Diskussion zu unterziehen. - Herr Kollege Schmid, es war der 4. März; ich danke und weiss, dass ich damit die Aufmerksamkeit im Rat habe. (Heiterkeit)

Die Aussenpolitische Kommission hat den Bericht des Bundesrates sehr gut aufgenommen. Der Bericht bildet die Grundlage der Aussenpolitik, auf der der Bundesrat in den kommenden Jahren seine einzelnen Massnahmen aufbaut. Sein Titel "Präsenz und Kooperation" fasst die Aufgabe und den Sinn unserer Aussenpolitik als Kleinstaat gut zusammen: Die Schweiz kann ihre Interessen international nur wahren, wenn sie erstens auch auf internationaler Bühne Akteur ist und sich zweitens im internationalen Spiel der Kräfte offensiv einbringt. So stellt sich der heutige Bericht als Evolution, als Weiterentwicklung des Berichtes über die Aussenpolitik von 1993 dar, jenes Berichtes, der nach dem Fall der Berliner Mauer die neue, aktuelle Phase unserer Aussenpolitik einleitete. Damit ist auch gesagt, dass der Bericht die schweizerische Aussenpolitik im Allgemeinen umfasst, nicht bloss die europäische Zusammenarbeit. Er ist also kein Integrationsbericht. Als Grundlage der Aussenpolitik ist er auch kein Rezeptbuch, das bereits alle Lösungen für einzelne aussenpolitische Fragen der nächsten Jahre enthält. Er ist eine Basis für den Bundesrat, auf der er die konkreten Schritte unternimmt. Diese Basis beurteilen wir als stark und elastisch zugleich.

Nun im Einzelnen zum Bericht: Er beginnt mit einer gründlichen Analyse der internationalen Lage. Er ist in der Sprache konzis und klar, in den Folgerungen präzis und überzeugend. Diese Analyse verdient Anerkennung ohne jede Einschränkung. Jedem, der sich einen Überblick über die internationale aussenpolitische Situation der Schweiz verschaffen will, ist zu empfehlen, diesen Bericht zu studieren.

Als Folge der Analyse formuliert der Bundesrat seine Ziele und Schwerpunkte. Dabei verdient erstens die Aussage unsere volle Zustimmung, dass die Aussenpolitik des Bundesrates nur erfolgreich sein kann, wenn das Volk sie bewusst mitträgt. Diese Erkenntnis - so hoffen wir - wird Maxime der bundesrätlichen Politik in den nächsten Jahren sein. Volle Unterstützung verdient zweitens die Aussage des Bundesrates, dass Aussenpolitik in erster Linie Interessenpolitik ist. Alle aussenpolitischen Aktivitäten dienen der Wahrung unserer Interessen - der ideellen und der materiellen -, weil viele innenpolitischen Fragen auf internationaler Bühne bzw. in erster Linie dort entschieden werden.

Richtigerweise ändert der Bundesrat seine aussenpolitischen Ziele gegenüber 1993 nicht. Es bleiben die fünf Finger der "aussenpolitischen Hand", die entscheidend sind:

1. das friedliche Zusammenleben;

2. die Menschenrechte und die Demokratieförderung;

3. die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen;

4. die Linderung der Not und der Armut; und

5. die Erhaltung der materiellen Lebensgrundlage.

Mehr Finger braucht die aussenpolitische Hand nicht, aber wenn einer der Finger fehlt, beginnt die Invalidität der Aussenpolitik.

Ausdrücklich unterstützen wir in der APK im Weiteren, dass der Bundesrat Europa und den Mittelmeerraum als geographischen Schwerpunkt unserer Aussenpolitik erklärt. Ein Kleinstaat muss seine Mittel auf jenen Raum konzentrieren, der seine Interessen am meisten tangiert, auf jenen Raum, wo er seine Ziele am wirksamsten umsetzen und erreichen kann.

Als institutionelle Mittel - nun wird es konkreter - führt der Bundesrat schliesslich zwei an, nämlich multilateral den Uno-Beitritt, die vertiefte Zusammenarbeit auf der internationalen Ebene, und supranational, d. h. als Einordnung in ein höheres Staatswesen, den Beitritt zur EU. Den Uno-Beitritt unterstützen alle Mitglieder der APK. Darüber werden wir in der nächsten Session zu entscheiden haben. Anders beurteilt die Mehrheit der APK das Verhältnis Schweiz/Europa.

Auf zwei Dinge wollen wir eingehen:

Zum Ersten finden Sie vor sich einen Mehrheitsantrag und einen Minderheitsantrag. Die Mehrheit will vom Bericht gemäss Antrag des Bundesrates Kenntnis nehmen, die Minderheit verlangt Kenntnisnahme in zustimmendem Sinne. Diese Positionen gilt es im Folgenden zu klären. Zum Zweiten müssen mit der Behandlung des aussenpolitischen Berichtes drei Tage nach dem 4. März auch die Ereignisse und Auswirkungen dieses Tages beurteilt werden, nachdem sich nun der Pulverdampf verzogen hat und wir das Feld einigermassen klar überblicken.

Zuerst zum Mehrheitsantrag und zum Minderheitsantrag: Der aussenpolitische Bericht erklärt den EU-Beitritt zum Ziel des Bundesrates. Das kann der Bundesrat in eigener Kompetenz und Verantwortung tun. Er hat es auch im Bericht in einer teilweise fast beschwörenden Formel getan. Nach der Bundesverfassung ist es die Aufgabe des Bundesrates, die Aussenpolitik zu führen und auch in eigener Kompetenz festzulegen, wann und mit wem er Verhandlungen aufnehmen [PAGE 34] will. Auch aus diesem Grund hat sich unser Rat - genau wie vor vier Jahren gegen die Initiative der Lega - gegen die Initiative "Ja zu Europa!" ausgesprochen, welche diese grundlegende Kompetenz in der Aussenpolitik auf den Kopf stellen wollte. Dieses Ziel des EU-Beitrittes respektieren wir als Ziel des Bundesrates, es ist aber nach unserer Auffassung nicht Ziel des Ständerates. Im Gegensatz zum Bundesrat hat es nämlich unser Rat abgelehnt, den EU-Beitritt zum eigenen Ziel zu erklären. Wir haben den Gegenvorschlag zur EU-Initiative aus diesem Grund vor einem halben Jahr abgelehnt. Der Minderheitsantrag will das Beitrittsziel des Bundesrates unterstützen. Das ist das Motiv gemäss den Beratungen in der Kommission. Wir werden also die Abstimmung, die wir letztes Jahr durchgeführt haben, anhand dieses Minderheitsantrages wiederholen.

Nun ist aber bei nüchterner Betrachtung die Haltung des Bundesrates und die Haltung unseres Rates bezüglich Beitrittsziel kaum substanziell verschieden. Was sagt der Bundesrat? Er sagt, der EU-Beitritt sei sein strategisches Ziel, aber mit den Verhandlungen würde er erst beginnen, wenn wir die Auswirkungen eines EU-Beitrittes auf die Schweiz kennen würden, wenn wir also wüssten, wie die Schweiz im Falle eines EU-Beitrittes intern umzubauen sei.

Unser Rat sagt, dass wir zuerst abklären, welches die Auswirkungen eines EU-Beitrittes sind, wie die Schweiz umzubauen ist. Erst wenn wir das wissen, entscheiden wir, ob der EU-Beitritt für uns ein Ziel ist, das wir anstreben, oder nicht.

Der Unterschied ist nicht grundlegend. Der Bundesrat erklärt einfach den Beitritt als Ziel, obwohl er zum heutigen Zeitpunkt noch nicht weiss, wie sich ein solcher auswirkt. Wir wollen den Beitritt erst zum Ziel erklären, wenn wir tatsächlich wissen, dass wir die Auswirkungen, die es noch abzuklären gilt, auf uns nehmen wollen. Ich meine, dass unsere Auffassung sehr konsequent ist.

Wir haben zum heutigen Zeitpunkt auch keinen Anlass, uns zu entscheiden, ob wir den Beitritt zu unserem Ziel erklären wollen. In der Tat stehen uns zum heutigen Zeitpunkt noch immer drei Wege offen: erstens eine Fortsetzung des bilateralen Weges; zweitens ein EWR-Anschluss, auf den wir vertraglich, ohne Verfalldatum, Anspruch haben; drittens der EU-Beitritt. Vielleicht ergeben sich im Zuge der Osterweiterung sogar neue Möglichkeiten, welche wir heute noch nicht kennen. Der deutsche Alt-Bundeskanzler Schmidt beispielsweise macht sich für die Idee einer Teilassoziation mit der EU stark. Wenn sich solches realisiert, kann das für die Schweiz auch eine Möglichkeit sein. Die bilateralen Verträge und der EWR sind bereits eine kleine Form einer solchen Teilassoziation.

Entscheidend aber ist die Frage, ob wir zum heutigen Zeitpunkt unsere Arbeit und unseren Blick auf eine der drei Möglichkeiten, nämlich auf den EU-Beitritt, beschränken müssen. Wir meinen, das schwächt vielmehr unsere Handlungsfreiheit. Zu beobachten ist, dass diese Beschränkung bei der Verwaltung teilweise bereits Realität ist. Weil der Bundesrat das Ziel festgelegt hat, weil die Aufträge entsprechend erteilt werden, sind alle Arbeiten darauf ausgerichtet. Wir stellen das in unserer Arbeit immer wieder fest. Die Gefahr ist immanent, dass der Blick aufs Ganze, auf den ganzen Fächer der Möglichkeiten, verloren geht.

Auch in der Aussenpolitischen Kommission schliesst wohl niemand kategorisch aus, dass ein EU-Beitritt einmal eine ernsthafte Möglichkeit sein wird. Aber es besteht heute eben kein Bedarf, uns darauf als Ziel zu fixieren. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag auf zustimmende Kenntnisnahme ab und folgen dem Antrag des Bundesrates, der uns ohnehin eine blosse Kenntnisnahme vorschlägt. Soweit unser Antrag.

Es gilt aber auch, kurz auf die Situation seit Sonntag einzugehen. Zwei Fragen hatten unsere Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden, die Hauptfragen der Initiative waren:

1. Soll der EU-Beitritt als Ziel in die Bundesverfassung geschrieben werden?

2. Sollen wir sofortige Verhandlungen aufnehmen?

Diese Fragen haben Volk und Stände mit einem deutlichen Nein beantwortet. Ich meine feststellen zu dürfen, dass Volk und Stände mit der Ablehnung auch unsere Haltung - die Ablehnung des Gegenvorschlages - sanktioniert haben. Das Volk auf jeden Fall hat entschieden, dass es keine Schnellzugspolitik in die EU will.

Ich habe heute in den Nachrichten gehört, dass andere Folgerungen - personelle Konsequenzen - gezogen werden sollen; persönlich sehe ich überhaupt keinen Anhaltspunkt, diese teilen zu können.

Was ist nun aber im Hinblick auf unsere Arbeit mit Blick auf Europa weiter zu tun? Die Aufgaben sind dieselben geblieben, wie wir sie uns vor dem 4. März 2001 gegeben haben:

1. Die bilateralen Verträge sind umzusetzen, und es sind Erfahrungen zu sammeln.

2. Es sind Verhandlungen für das nächste bilaterale Paket aufzunehmen. Die EU hat es angeregt.

Die Aussenpolitische Kommission hat - ich möchte das hier anführen - die diesbezügliche Haltung des Bundesrates in allen Aussprachen mit ihm unterstützt. Es gilt festzuhalten, dass Punkte verhandelt werden sollen - die Zolldelikte und die Fragen der Zinsbesteuerung -, welche primär im Interesse der EU sind, aber durchaus auch in unserem Interesse sind.

Die Schweiz möchte andere Punkte einbringen, namentlich die Fragen der inneren Sicherheit. Wir unterstützen die Haltung des Bundesrates, dass nur Verhandlungen über ein ganzes Paket geführt werden und nicht nur über Wünsche unserer Vertragspartner seitens der EU. Denn in den Fragen der Aussenpolitik geht es zum Ersten klar um Interessenwahrung der Schweiz, und die Schweiz hat eminente Interessen. Zum Zweiten geht es auch um die Frage der Moral: Die EU moniert, es sei ein Gebot der Moral, dass wir zuerst über ihre Anliegen verhandeln. Die Schweiz stellt die klare Gegenfrage: Ist es denn moralischer, die Schweiz zur Unsicherheitsinsel Europas zu degradieren und sie zu gefährden, weil eine Zusammenarbeit mit Schengen und Dublin nicht möglich ist? Moral ist nicht teilbar, und die Schweiz bringt ihre Position auch aus moralischen Gründen ein. Wir unterstützen den Bundesrat vollauf.

Wir unterstützen den Bundesrat auch in seiner Aussage - und das führe ich ausdrücklich an - zur Frage des Bankgeheimnisses. Der Bundesrat hat klar dargelegt: Das Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar, es ist sicher anpassbar, und es hat sich in den letzten Jahren angepasst. Aber der Kerngehalt, nämlich die freie und vollständige Informationsübergabe an das Ausland - und das will die EU -, kann nicht Verhandlungsgegenstand sein. Wir sagen es deutlich, auch jenen, die aus dem Ausland unsere Stimme hören wollen: Wir unterstützen den Bundesrat in diesem Verhandlungspunkt mit aller Klarheit.

3. Es sind die Auswirkungen eines künftigen EU-Beitrittes zu prüfen. Denn der Beitritt hat ökonomisch grösste Folgen und ist auch politisch in seinen Auswirkungen eminent. Die Schweiz müsste umgebaut werden. Die Aussenpolitische Kommission hat letzten Herbst beschlossen, diese Arbeit zu tun. Wir haben sie angekündigt und begonnen. Unser Ziel ist es, bis Ende dieses Jahres die wesentlichen Auswirkungen der drei Optionen auf die Schweiz - Beitritt, EWR 2, weiterer bilateraler Weg - auszuarbeiten, Risiken und Chancen darzustellen. So möchten wir eine Grundlage schaffen für den späteren politischen Entscheid, welchen Weg wir wählen, für welche der drei Möglichkeiten wir uns entscheiden wollen.

An diesen Arbeiten ändert sich nichts. Ändern wird sich hingegen der Zeitplan. Am Sonntag haben Schweizervolk und Stände sich gegen den Schnellzug und für die Weiterführung der Politik der realistischen Schritte entschieden. Darum, so meinen wir, ist auch im Bundesratsfahrplan eine Jahreszahl nicht nötig. Bis im Jahr 2007 will der Bundesrat entscheiden, ob und wann er Beitrittsverhandlungen führen will. Bei richtiger Lesart sagt der Bundesrat nicht: "Wir wollen 2007 verhandeln." Er entscheidet, ob und wann er verhandeln will. Trotzdem meinen wir aber, diese Jahreszahl sei nicht nötig, sie bringe nur unnötigen politischen Zugzwang, man könne darauf verzichten. Es ist aber Sache des Bundesrates, diesen Fahrplan festzulegen.

[PAGE 35] Ein letzter Punkt: Sie haben auch den Bericht über die Neutralitätspraxis ausgeteilt erhalten, mit dem Hinweis, dass er im Ständerat zusammen mit dem aussenpolitischen Bericht diskutiert werden soll. Was ist unsere Absicht bei der Diskussion dieses Berichtes? Hier kann ich mich sehr kurz fassen: Der Bericht ist eine auf den aktuellen Stand nachgeführte rechtliche und politische Beurteilung der Neutralität. Die Aussagen des Bundesrates im Bericht sind vollständig und klar.

Der Bericht erfüllt zwei Dinge und macht damit zwei Aussagen: Er ist geeignet, die Neutralität im richtigen Mass darzustellen und sie auch zu entmystifizieren. Denn die Neutralität hat einen militärischen Kerngehalt; diesen gilt es zu wahren. Es gilt nämlich, die Bündnisfreiheit zu wahren, um nicht von vornherein in Kriegshandlungen verwickelt zu werden, zu Bündnishandlungen verpflichtet zu sein. Zum Zweiten aber hält der Bericht auch ganz klar fest, dass die Bedeutung der Neutralität in der heutigen allgemeinen Aussenpolitik, zu Zeiten des Friedens, eine geringe ist - so wie es auch im aussenpolitischen Bericht festgehalten ist. Diese Neutralitätspolitik unterstützen wir. Mit der Beratung in diesem Rat wollen wir diese politische Aussage machen, dass wir die Haltung des Bundesrates und seine diesbezügliche Arbeit unterstützen.

Frick Bruno · Ständerat · 2001-03-07 | Lexipedia | Lexipedia