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Pfister Theophil · Nationalrat · 2010-09-27

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-27

Wortprotokoll

Bei aller Sympathie für die Musik - ich muss diese Initiative aus ordnungspolitischen Gründen zur Ablehnung empfehlen, und dies zu tun, empfehle ich auch Ihnen.

Da setzten sich Tausende von Personen für eine Sache ein, sammelten mit viel Idealismus Unterschriften, damit die verlangten 100 000 Unterschriften zusammenkommen, für eine gute und ehrliche Sache, wie sie es natürlich erwarteten. Und dann kommt am Ende breite Kritik, diese Initiative sei überflüssig, ja gar falsch. Aber es ist leider so.

In der Bundesverfassung haben wir den Kulturartikel, Artikel 69, und darin ist die Musik heute schon ganz speziell erwähnt. Er gibt dem Bund subsidiäre Kompetenzen. In Artikel 69 heisst es klipp und klar: "Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig." Weiter heisst es: "Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern." So steht es in der Bundesverfassung. Also muss sich der Wunsch der Musikfreunde ganz klar und in erster Linie an die Kantone richten, wenn sie auf den Musikunterricht Einfluss nehmen wollen. Auf Bundesebene kommen sie in Widerspruch zur Bundesverfassung.

Was ist schiefgelaufen? Es gibt Kräfte, auch in unserem Land, die möglichst alles einer einheitlichen Zentralgewalt unterstellen möchten. Aber diese Kräfte befinden sich normalerweise auf der linken und nicht auf der bürgerlichen Seite. Das hat auch der Bundesrat so gesehen und sich zwar hinter die Wünsche der Jugendmusik gestellt, aber sich dennoch gegen diese Initiative ausgesprochen.

Ich muss nun ebenfalls wählen. Will ich diese Initiative unterstützen und ordnungspolitisch in unser System zusätzliche Unordnung einführen? Oder will ich diese Initiative ablehnen und vielerorts auf Unverständnis stossen? Ich hoffe noch, dass sich auch die Kantone ihrer Verantwortung für die Musik und für die Ordnungspolitik bewusst sind und den geraden Weg wählen. Einzelne Kantone haben dies bereits getan. Sie lehnen die Initiative ab.

Mein Entscheid ist klar: Ich empfehle die Initiative aus ordnungspolitischen Gründen zur Ablehnung. Sie bringt mehr Nachteile als Vorteile.

Ich kann den Initianten einen Vorwurf nicht ersparen: Diese Initiative ist in Anbetracht der bestehenden Verfassungsgrundlage für die Musik nicht nur unnötig, sondern sie ist extrem populistisch. Wer will sich denn schon gegen die Volksmusik und gegen die Musik im Allgemeinen aussprechen? Also kann sich gar kein Gegner zeigen. Also ist der Erfolg schon fast sicher. Das ist verdrehtes Denken von jenen, die es besser hätten wissen müssen. Ich entschuldige mich bei den Musikfreunden, dass ich diesem Denken nicht zustimmen kann, und ich hoffe, dass diese Abstimmung als ein Lehrstück der Initiativgeschichte vom Volk auch entsprechend behandelt, die Initiative also abgelehnt wird.

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