preparatory:AB 112596
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-27
Wortprotokoll
Zunächst einmal muss ich Folgendes sagen: Ob die Vorwürfe, die in dieser Frage an die Swisscom erhoben werden, überhaupt zutreffen, kann aufgrund ihrer allgemeinen und pauschalen Natur gar nicht abgeklärt werden. Ich hoffe natürlich, dass sie nicht zutreffen, aber ich weiss gar nicht, was damit genau gemeint ist.
Die Swisscom hat grundsätzlich selber ein grosses Interesse, bei der Realisierung öffentlicher Strassenbauten aktiv und auch zeitgerecht mitzuarbeiten. Durch ein kooperatives Vorgehen kann sie ihre Investitionen wesentlich reduzieren. Für den Fall, dass bezüglich eines konkreten Bauprojektes Verzögerungen entstanden sein sollten, nimmt die Swisscom gerne im Detail Stellung. Sollte eine Telekommunikationsgesellschaft tatsächlich Bemühungen zur Koordination bei öffentlichen Bauten hintertreiben, so wären die kantonale Strassenbaugesetzgebung und unter Umständen auch die bundesrechtliche Fernmeldegesetzgebung anwendbar. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen verpflichten sämtliche durch ein Strassenbauprojekt betroffene Werkleitungsbetreiber bereits heute zu entsprechenden Absprachen und zu einem kooperativen Zusammenwirken.