Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-27
Wortprotokoll
Zur ersten Frage: Hochqualifizierte Arbeitskräfte sind Personen, die über einen tertiären Bildungsabschluss, beispielsweise über den Abschluss einer höheren Berufsausbildung, einer Fachhochschule oder einer Universität verfügen. 2009 gehörten 53 Prozent der erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländer, welche seit Inkrafttreten des [PAGE 1488] Personenfreizügigkeitsabkommens in die Schweiz eingewandert waren, zu den Hochqualifizierten.
Zur zweiten Frage: Nicht nur bei den höchsten Qualifikationen, sondern auch bei Fachkräften mit Berufsausbildung waren Schweizer Unternehmen im letzten Aufschwung mit einem Arbeitskräftemangel konfrontiert. Dies zeigen auch die Erkenntnisse des 6. Observatoriumsberichtes 2010 zum Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, wonach EU-17-/Efta-Staatsangehörige in den letzten Jahren vorwiegend in Berufsgruppen Beschäftigung fanden, in denen auch die ansässige Bevölkerung Beschäftigungsgewinne erzielte.
Eine Rekrutierung von Arbeitskräften mit mittleren und tiefen Qualifikationsniveaus ist für Schweizer Unternehmen rechtlich nur noch im EU/Efta-Raum möglich. Aus Nicht-EU-Staaten werden gemäss neuem Ausländergesetz nur gutqualifizierte oder spezialisierte Arbeitskräfte - Führungskräfte und Spezialisten - zugelassen. Um allfällige negative Auswirkungen der Zuwanderung auf die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu verhindern, wurden 2004 die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr eingeführt. Die Ziele der flankierenden Massnahmen sind der Schutz der in- und ausländischen Arbeitnehmenden vor Lohn- und Sozialdumping sowie die Gewährleistung von gleichen Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Dienstleistungserbringer. Mit der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf die im Jahr 2006 neu beigetretenen EU-Mitgliedstaaten wurden diese Massnahmen verstärkt.