Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2010-09-28
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-28
Wortprotokoll
Gerade weil ich persönlich mehr im Sport zu Hause bin, unterstütze ich die Volksinitiative "Jugend und Musik" mit Überzeugung.
Der Bundesrat argumentiert primär mit den Kantonskompetenzen gegen die Initiative. Noch nie wurde demgegenüber im Bereich Sport die Kompetenz des Bundes in ihrer flächendeckenden Wirkung negativ beurteilt, ganz im Gegenteil: Alle Kantone profitieren unmittelbar von den Bildungsangeboten des Bundes im Sport; diese ergänzen die eigenen kantonalen Angebote ideal. Wir haben sie im Sportförderungsgesetz in dieser Session hier im Nationalrat bestätigt und mit "Jugend und Sport" für fünf- bis zehnjährige Kinder [PAGE 1521] eine wichtige Ergänzung ins Sportförderungsgesetz aufgenommen.
Die Bildungsverfassung fordert eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Kantonen für die Bildung. Die Subsidiarität des Bundes im Bereich der Grundschule wird durch die Initiative nicht gefährdet.
Kein anderer Bereich im Bildungswesen der Schweiz kennt derart hohe Elternbeiträge wie die Musik. Das erzeugt eine Zugangssperre für Kinder aus ärmeren Familien. Die Forderung der Chancengleichheit von Artikel 2 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach der Bund für eine möglichst grosse Chancengleichheit sorgt, wird so schwer missachtet. Dabei bin ich auch überzeugt, dass die musikalische Intelligenz neben der sprachlichen, der logisch-mathematischen sowie der bildlich-räumlichen Intelligenz bei Kindern und Jugendlichen eine der wichtigsten förderungswürdigen und vor allem förderungsfähigen Intelligenzen darstellt - natürlich ist sie das auch bei erwachsenen Menschen, bekanntlich bis ins hohe Alter.
Ich habe die Probe aufs Exempel gemacht und sieben Personen aus meiner Nähe die Frage gestellt, was ihnen die musikalische Bildung bedeute. Eine Mutter sagte: "Die Gelegenheit, unsere Kinder auf einem Instrument ausbilden zu lassen." Ein Vater sagte: "Die Möglichkeit, Kinder zur Musik hin zu erziehen." Ein fünfzehnjähriger Oberstufenschüler meinte sec: "Sie bedeutet mir nichts." Eine Sechstklässlerin dagegen bemerkte: "Sie bedeutet mir viel, weil ich jeweils nach der Musikstunde so friedlich bin." Eine Kindergärtnerin sagte: "Die Musikschule ist ein wichtiges Grundangebot, bei welchem beide Hirnhälften angeregt werden." Ein pensionierter Lehrer meinte: "Diese Initiative ist äusserst wichtig, nachdem das Angebot Musik als Folge von Sparmassnahmen in vielen Schulen reduziert wurde." Eine Musikerin wies darauf hin, dass Musizieren die Ausgeglichenheit und die Intelligenz unserer Kinder und Jugendlichen fördere. Fazit: Von sieben befragten Personen äusserte sich einzig der Fünfzehnjährige - mit den typischen Merkmalen der Pubertät - gegen den Förderungseffekt der musikalischen Bildung.
Ergänzen wir also die Bundesverfassung mit einem wichtigen musikalischen Bildungsauftrag. Vergrössern wir damit den Raum, welchen Musikbildung und Musikerziehung benötigen. Rücken wir die Musik noch mehr ins Zentrum der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen. Thematisieren wir die musikalische Bildung, diskutieren wir sie, und fördern wir sie. Stimmen wir dieser wichtigen Initiative "Jugend und Musik" zu.