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Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-09-28

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-28

Wortprotokoll

Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung regelt den Anspruch von Personen auf medizinische Massnahmen, welche zur Behandlung von Geburtsgebrechen notwendig sind. Nach dem 20. Altersjahr ist die Invalidenversicherung nicht mehr zuständig. Es kommen andere Versicherungen, meistens die Krankenversicherung, zum Tragen. Der Übergang von der Invalidenversicherung zur Krankenversicherung führt zu unterschiedlichen Problemen. Eines davon ist die finanzielle Zusatzbelastung durch Franchise und Selbstbehalt.

Besonders einschneidend wird diese Problematik von Personen erlebt, die an zystischer Fibrose leiden. Zystische Fibrose ist eine häufige Stoffwechselkrankheit. Zystische Fibrose ist nicht heilbar, kann aber mit einer breiten Palette von Therapien behandelt werden. Das Leben der Betroffenen ist geprägt vom intensiven Therapieaufwand, der täglich notwendig ist. Trotz der Behandlung kommt es immer wieder zu Arbeitsunterbrüchen für die Betroffenen. Die Lebenserwartung von Personen mit zystischer Fibrose hat sich deutlich verlängert. Wer im Jahr 2008 mit dieser Diagnose geboren wurde, hat eine Lebenserwartung von 35 bis 40 Jahren. Das war früher anders. Wegen der verlängerten Lebenserwartung wird die eingangs erwähnte Altersgrenze von 20 Jahren für die Betroffenen und ihre Familien zum Problem. Ähnliche Probleme haben Patientinnen und Patienten, die an Zöliakie leiden. Zöliakie ist eine Glutenunverträglichkeit. Personen, bei denen Zöliakie diagnostiziert wird, müssen glutenfreie Nahrungsmittel zu sich nehmen. Diese Nahrungsmittel sind teuer. Auch für von Zöliakie Betroffene ergeben sich Probleme, wenn sie das 20. Altersjahr hinter sich haben.

Herr Rossini will mit seiner Initiative diese Probleme anpacken. Er verlangt, dass die Altersgrenze von 20 Jahren entweder aufgehoben oder erhöht wird. Die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass ein gewisses Verständnis für das Anliegen vorhanden ist. Doch wie häufig haben die zu erwartenden Mehrkosten den Entscheid beeinflusst. Die Mehrheit der Kommission gab der Initiative keine Folge. Immerhin konnte sich die Mehrheit der Kommission hinter eine Motion stellen, die das Anliegen Rossini aufnimmt und dem Bundesrat den Auftrag gibt, entsprechende Lösungsvorschläge zu unterbreiten. [PAGE 1536]

Ich bitte Sie, mindestens der Motion der SGK zuzustimmen. Ich bitte Sie aber auch dringend, der Initiative Rossini Folge zu geben, dann und nur dann wird innerhalb der Invalidenversicherung eine Lösung gesucht werden müssen. Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Rossini Folge zu geben.

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